Zusammenziehen trotz Hartz4

7 Antworten

Wenn du ALG II beantragst wird bei euch nach Bedarfsgemeinschaft berechnet. Das heiss, dass das Einkommen deines Freundes angerechnet wird. Sollte er soviel verdienen, dass es für beide reicht ist er für dich Unterhaltspflichtig, bzw muss für dich mit einstehen Gerechnet werden dann ca. 2x 328,00 € plus Miete und Heizung je nach Bundesland. Könnt ihr also unschwer selber berechnen. Bessere Alternative: Ihr zieht zusammen in einer Wohngemeinschaft und werdet dann einzeln berechnet und das sind dann für dich der volle Satz zzgl halbe Miete und Strom. Im Gegensatz zu früher darf heute auch aus einem Topf gegessen und ein Kühlschrank benutzt werden. Das Jobcenter muss hier das Gegenteil beweisen und nicht mehr ihr. Notfalls googlet das ganze SGB II Gesetz rauf und runter

das ist falsch. nicht das jobcenter muss etwas beweisen, sondern die hilfebedürftigen müssen beweisen das sie keine bg sind.

ihr werdet als bedarfsgemeinschaft gewertet und sein einkommen wird deinem bedarf mindernd gegen gerechnet. kann also sein, dass er dich komplett mit durchziehen muss inkl. krankenversicherung. wie wäre es wenn du selbst für dich sorgst und mal arbeitest?

Würde ich gernemachen, ich bin keine faule sau wie du denkst.....Ich hatte vor 2 Jahren eine Operation an der Hüfte und vor 4 Wochen die letzte...laufe noch auf Krücken

@heiso2012

@timbatal man kann hier gar nicht beantworten ob @heiso2012 eine Bedarfsgemeinschaft (BG) mit ihrem Freund bildet. Das Zusammenwohnen begründet niemals eine BG. Wenn eine BG die beiden bilden stimmt der Anfang deiner Antwort.

Und dein letzter beleidigender Teil der Antwort hätte gar nicht sein müssen. Du kennst die Hintergründe des Users nicht, weshalb sie nicht arbeitet. Daher erspare dir in Zukunft solche beleidienden Sprüche zum Schluss.

also ich bin auch mit meinen freund zusammen gezogen vor 4 monaten, und er verdient so ca. 800 im monat, und aufgepasst du hast mehr anspruch auf alg2 wenn ihr zusammen zieht müsstest du mehr alg2 erhalten da ihr noch kein jahr zusammen wohnt. das eine Jahr ist also ne proe für die arge. meistens sieht das die arge nicht das dir mehr zu stehet sofort in wiederspruch gehen das dir für das eine jahr mehr zusteht. ich erhalte 540 euro für miete und so.

Was haltet ihr von den Bedarfsrechnern im Internet?....Hatte danach ausgerechnet und er zeigte 250,00 € an da er 1200 Euro netto hat...steht aber nichts wegen dem Teil der Miete...

@heiso2012

es gibt kein probejahr.

Du musst dann seinen Verdienst angeben, je nach dem wieviel er verdient berechnen sie dann, ob oder wieviel Hartz 4 Dir noch zusteht. Also sie berechnen alles mit ein, auch die Höhe der Miete.

Also wird ein teil der Miete mit übernommen.....Würde ja gerne das Geld dafür selber aufbringen, geht aber aus gesundheitlichen Gründen zur Zeit nicht....

@heiso2012

Wenn Du bereits Hartz beziehst, musst Du ja sowieso eine Veränderungsmitteilung ans Jobcenter schicken wegen Umzug. Dann bekommst Du ja eh wieder so einen krims krams, den Du ausfüllen mußt und eben dazu noch die Verdienstbescheinigung, die Dein Freund vom AG ausfüllen lassen muss. Dann berechnen sie das. Also event. bekommst Du noch einen Teil für die Miete und eben zum Leben,ist ja unterschiedlich.

schnecke falsch.es gibt KEINE probezeit bei der arge.in dem moment wo ihr zusammen zieht -als lebensgemeinschaft seit ihr auch eine bedarfsgemeinschaft-wird alles gegeneinander aufgerechnet und wenn er gut verdient bekommt ihr gar nichts.es sei denn ihr meldet es als wg wobei sich die arge da immer sehr schwer tut das zu glauben. ausdrücklich drauf bestehen das ihr nur eine wg seid.