Zusammenziehen mit Freundin aber nicht gemeinsamen Kind..!

8 Antworten

bei der wohnung ändert sich nix, wenn sie in deine ohnehin schon bestehende wohnung einzieht, sofern der VM damit einverstanden ist, dass da, wo bislang nur einer wohnt, dann 3 wohnen.

das amt wird ihr stütze streichen, wenn sie mit dir einen versorger gefunden hat. vater staat kommt dann nicht mehr für sie auf, lediglich für das kind, sofern es unterhaltsvorschuss geben sollte.

Wenn sie zu dir zieht, sollte es zu deiner Pflicht gehören, für sie und das Kind zu sorgen, regle die Angelegenheit mit deinem Vermieter, dann hast du kein Problem

Hallo DVB6422,

Deine Familie hat Dir schon die Antwort gegeben. Es stimmt, Du musst dann für Sie aufkommen. Arbeitslosengeld wird gestrichen. Sie erhält noch das Kindergeld. Und wenn es dumm läuft und ihr Euch trennt, dann stehst Du ohne Wohnung da. Echt blöd. Sie sollte auch beim Jungendamt nachfragen wg. Kinderunterhalt vom Vater, wie sie das machen soll. Evtl. einen Anwalt hinzuziehen wg. Unterhaltspflicht Vater. Da ist ein Anwalt der sich im Familienrecht / Unterhaltsrecht gut auskennt hilfreich. Anwältinnen sind da noch besser (sozusagen von Frau zu Frau ;-) ) Wenn da allerdings nix zu holen gibt - Pech gehabt.

Saublöde Situation für Euch beide.

Wünsche Euch trotzdem viel Glück - Gruß Schnegge

Wieso sollte er ohne Wohnung dastehen?

@violatedsoul

Steht eigentlich schon oben: weil er über der Arbeitslosenfreigrenze ist und bei Trennung Sie nicht einfach Rauswerfen kann

@Schnegge0111

Es ist seine Wohnung. Er ist Hauptmieter. Wenn sie mit einzieht, kann sie als Untermieter eingetragen werden, falls der Vermieter zustimmt. Als zweite Hauptmieterin ohne eigene Einkünfte dürfte ausfallen. Würde ich persönlich auch nie machen. Ist einfach eine Frage der Sicherheit.

Wenn ihr nicht verheiratet seid hat sie keine Pflichten außer sich um sich und ihr Kind zu kümmern

Kommt drauf an, welche Position sie im Mietvertrag einnimmt. Gleichwertiger Hauptmieter als Partnerschaft oder als WG, oder eben Untermieter. Dann kommt es drauf an ob sie ALG 1 oder 2 bezieht.
Bei einer Lebenspartnerschaft und ALG 2 wird Dein Einkommen mit angerechnet.