Zusammen Mietvertrag unterschrieben und jetzt will sie nicht zahlen!

10 Antworten

Letztendlich ist es so, dass Ihr gemeinsam mit Eurem Vermieter den Mietvertrag unterschrieben habt, schon deshalb kann Deine Ex-Freundin nicht alleine den Vertrag kündigen. Der Vermieter muss von daher auch die Kündigung überhaupt nicht akzeptieren und klar, Deine Ex ist natürlich immer noch verpflichtet die Miete zu bezahlen und notfalls müsstest Du das dann einklagen... ist natürlich jetzt eine eher unerfreuliche Sache, aber...

Sie ist an den Vertrag, den sie unterschrieben hat, gebunden, bis eine ordentliche Kündigung erfolgt ist.

Vertrag ist Vertrag.

Das Geld kannst / musst Du im Zweifel zivilrechtlich einklagen, wenn sie sich weigert, zu zahlen.

Als verbleibender Mieter haftest DU gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch, d.h. der Vermieter kann die gesamte Miete bis zur Kündigung von Dir fordern. Du musst selbst zusehen, dass Du ihren Teil von ihr bekommst.

Solange sie noch im Mietvertrag steht, seit ihr beide dazu verpflichtet die Miete zu zahlen. Von wem der Vermieter das Geld bekommt, ist diesem egal.

Wer hat denn bisher das Geld überwiesen? Oder ist es ein Dauerauftrag von (d)einem Konto? Dann wird dein Vermieter das Geld auch weiterhin von dort abheben.

Auf jeden Fall solltest du einen neuen Mietvertrag aufsetzen lassen, in dem nur du drin stehst. Such dir am besten Hilfe beim Deutschen Mieterbund.

Gezahlt wurde abwechselnd...mal von ihrem mal von meinem

Sie kann nicht alleine kündigen, wenn ihr beide im Mietvertrag steht, d.h., sie ist - genauso wie du - weiterhin zur Mietzahlung verpflichtet. Von wem er die Miete bekommt, wird dem Vermieter allerdings egal sein, wenn nichts mehr kommt, kann er sich aussuchen, an wen von euch beiden er seine Ansprüche stellt. Da du noch drin wohnst, wirst das wahrscheinlich erstmal du sein, dann liegt es an dir, an deine Ex Forderungen zu stellen.

Dass sie es machen kann, hat sie dir doch gezeigt.

Dem Vermieter gegenüber haftet ihr BEIDE gesamtschuldnerisch. Wenn du also nicht die fristlose Kündigung riskieren willst, musst du die Miete eben alleine bezahlen. Dann kannst du "ihre Hälfte" zwar von ihr einfordern, aber das dürfte dir nur einen Haufen zusätzlichen Ärger einbringen.

Du wirst dich also umgehend nach einer günstigeren Wohnung umsehen müssen.