zusätzliche Vereinbarungen im Mietvertrag Endreinigung

4 Antworten

Individualvereinbarungen sind grundsätzlich verbindlich.

Nun widersprechen sich allerdings beide Klauseln:

einmal bezugsfertig übergeben und einmal für eine Endreinigung zahlen...

Nun kommt es auch darauf an, ob Schönheitsreparaturen + Endrenovierung im Formularmietvertrag vereinbart wurde - wenn ja - sind beide Klauseln unwirksam.

Das Zusammentreffen einer Individualvereinbarung mit sogar evtl. unwirksamen Klauseln im Mietvertrag führt allerdings nicht dazu, dass auch die Individualvereinbarung unwirksam würde (BGH).

Ob eine Individualvereinbarung vorliegt, ergibt sich nicht unbedingt alleine aus einer zusätzlich unterschriebenen handschriftlichen Vereinbarung sondern es mußte auch die Möglichkeit einer Verhandlung gegeben sein, indem Deine Bekannte selbst auf den Vertragsinhalt hätte einwirken können (im Zweifelsfall müsste der Vermieter das beweisen - z. B. durch Verhandlungsprotokoll oder durch Vorlage verschiedener Formulierungen beider Seiten) - das dürfte evtl. ausgeschlossen werden, wenn Deine Bekannte schlecht Deutsch spricht.

Ergo: Der Vermieter muss nachweisen, dass dem Mieter mehrere Möglichkeiten zur Wahl standen.

Daher sollte hier nicht von einer Individualvereinbarung ausgegangen werden; das heißt, daß auch die zusätzliche Klausel der Inhalts-/AGB-Kontrolle unterliegt und hier widersprechen sich beide Klauseln; der Mieter muß grundsätzlich die Möglichkeit haben, selbst zu reinigen - ansonsten ist das eine einseitige Benachteiligung des Mieters; insbesondere wären daher auch widersprüchliche Klauseln dahingehend auszulegen.

Die Höhe der Renovierungskosten wäre zudem ggf. auch anfechtbar.

Die Bekannte sollte nicht zahlen und darauf verweisen, daß sie gereinigt übergeben hat - evtl. kannst Du das auch bezeugen.

Die Kaution ist dementsprechend dann später auszuzahlen - wenn sie nicht oder unter Abzug eines Renovierungsentgeltes ausgezahlt wird, ist sie gerichtlich einzufordern.

Noch ein Hinweis:

Eine Individualvereinbarung liegt auch nicht vor, wenn gleiche Klauseln mit allen oder mehreren Mietern abgeschlossen wurden.

Beispiel für das Zustandekommen einer Individualvereinbarung:

Der Vermieter legt einen Entwurf Mietvertrag mit Zusatzvereinbarung vor; der Mieter prüft diese und übersendet dem Vermieter seinen Vorschlag zu der Individualvereinbarung zu; der Vermieter prüft diesen und schlägt wiederrum etwas vor etc. Anhand dieser Entwürfe kann dann von einer Verhandlung ausgegangen werden.

Oder es wird mündlich verhandelt und man hält die Vorschläge beider Seiten in einem Verhandlungsprotokoll fest, welches von beiden Parteien unterschrieben wird.

In diesen Fällen wäre dann tatsächlich eine Individualvereinbarung zustande gekommen.

@DerSchopenhauer

Hallo zunächst mal danke an alle die so schnell geantwortet haben also liegt sicher keine Individualvereinbarung vor denn derartige Verhandlungen haben sicher nicht stattgefunden

Ich habe den Eindruck, dass hier eine Ferienwohnung vermietet wurde, denn die Endreinigungsklausel ist ein Indiz dazu, die Vollmöblierung eventuell ebenso.

Die Überschrift des Mietvertrages gibt schon darüber Auskunft. Fraglich ist aber, dass hier keine Befristung des MV vorliegen soll sondern eine Kündigung vorgenommen wurde.

Zu dem MV müsste es 2 Ausfertigungen geben, eine der Mieter, eine der Vermieter. Die 320€ - Klausel muss in beiden Exemplaren identisch sein. Wenn es eine Einfügung in den gedruckten Text ist, müssen zur Gültigkeit Unterschriften von Mieter und Vermieter unter der Einfügung sein.

Geh mit deiner Bekannten zu einem örtlichen Mieterverein und lass das dort klären. Die korrespondieren auch mit dem Vermieter. Nebenabreden sind gültig wenn sie unterschrieben wurden! Man müsste hier aber mehr Details haben um das zu beurteilen!

der Mieter hat die Wohnung bezugsfertig zu Übergeben 

das ist eine unangemessene Benachteiligung des Mieters und deshalb unwirksam.

eine Rechnung über Endreinigung von sage und schreibe 400 €

auch diese Forderung ist unzulässig und nicht fällig