Zusätzliche NBK-Vorauszahlung trotz Guthaben aus letzter Abrechnung?
Hallo Community,
ich habe da eine Angelegenheit bzgl. der Nebenkostenvorauszahlung.
Es ist folgende Situation:
Für das Jahr 2013 habe ich aus der Nebenkostenabrechnung ein Guthaben von ca. 50 € erhalten. Ich ziehe zum 30.06. aus und übergebe demnächst die Schlüssel.
Als ich beim Vermieter angerufen habe, um einen Übergabetermin zu vereinbaren, hat er mir kurz am Telefon gesagt dass ich 200 € Vorauszahlung auf die Abrechnung 2014 leisten soll. Im Mietvertrag ist nichts über eine Vorauszahlung vermerkt.
Meiner Meinung nach steht die Vorauszahlung in keinem Verhältnis zu der Abrechnung. Normalerweise nehmen Vermieter ja nur eine Vorauszahlung, wenn sich aus der Abrechnung eine Restforderung ergeben hat und selbst dann nur anteilig.
Ist diese Vorgehensweise vom Vermieter rechtens? Gibt es eine gesetzliche Grundlage hierfür?
Für ein paar hilfreiche Antworten wäre ich euch sehr dankbar!
Gruß, Daniel
6 Antworten
Ich weiß nicht, ob ich Deine Frage gerade falsch verstehe: Nebenkosten zahlt man mit der Miete immer im Voraus. Der Vermieter muss ja Wasser, Strom, Gebäudeversicherung - eben alles was in den Nebenkosten enthalten ist - an dritte weiter bezahlen. Hast Du eventuell für den Monat Juni nur die sogenannte Kaltmiete an den Vermieter gezahlt? Wenn ja, dann ist seine Forderung wohl rechtens.
Ich habe eine Warmmiete mit 120 € NK pro Monat gezahlt. Insgesamt 720 €. Der Vermieter will zusätzlich 200 € haben, da er hohe Nebenkosten für 2014 befürchtet.
Kündigungstermin : 30.06.14 , richtig ?
für eine vorzeitige zusätzliche Vorauszahlung auf die Nebenkosten gibt es definitiv keine rechtliche Grundlage.
Das ist schon sehr merkwürdig, wenn er vorab ( vor er die Nebenkosten abgerechnet hat ) 200 Euro zusätzlich haben will.
Ich würde die 200 Euro nicht zahlen und die Nebenkosten-Rechnung von ihm verlangen.
Für eine solche Forderung gibt es keine gesetzliche Grundlage. Sprich Du mußt sie nicht zahlen.
Eine evtl. Nachforderung aus der NK-Abrechnung 2014 kann der Vermieter mit der Kaution verrechnen, wenn denn eine hinterlegt wurde.
Wenn nicht hat er schlicht Pech gehabt.
Das habe ich mir schon gedacht, da ich nichts im Netz gefunden habe.
Danke.
Ich ziehe zum 30.06. aus und übergebe demnächst die Schlüssel.Als ich beim Vermieter angerufen habe, um einen Übergabetermin zu vereinbaren, hat er mir kurz am Telefon gesagt dass ich 200 € Vorauszahlung auf die Abrechnung 2014 leisten soll.
Sie zahlen bis zum Ende der Kündigungsfrist die bisherige Miete inclusive Nebenkostenvorauszahlungen, kein Cent mehr.
Meiner Meinung nach steht die Vorauszahlung in keinem Verhältnis zu der Abrechnung. Normalerweise nehmen Vermieter ja nur eine Vorauszahlung, wenn sich aus der Abrechnung eine Restforderung ergeben hat und selbst dann nur anteilig.
Ist diese Vorgehensweise vom Vermieter rechtens?
Nein,
Gibt es eine gesetzliche Grundlage hierfür?
Nein.
Ich habe eine Warmmiete mit 120 € NK pro Monat gezahlt. Insgesamt 720 €. Der Vermieter will zusätzlich 200 € haben, da er hohe Nebenkosten für 2014 befürchtet.
Dafür kann er das 3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung von der Kaution bis zum Erstelllen der Abrechnung einbehalten.
Für solche Sachen ist die Kaution gedacht.
MfG
Johnny
Hast Du denn dieses Jahr ganz normal Vorauszahlungen geleistet? Dann ist das nicht rechtens, das darf er nur, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist. Zumindest muss er begründen, warum er das erwartet, und dann kann er das von der Kaution einbehalten...
Insgesamt habe ich 720 € (6 x 120 €) Vorauszahlungen mit der Miete geleistet.
Der VM verlangt eine zusätzliche Zahlung für den Fall das die Abrechnung 2014 eine Nachzahlung ergeben sollte. Dazu gibt aber keine rechtliche Grundlage.