Zurückweisung von der Prüfung zulässig?

2 Antworten

Kannst du das Sekretariat nicht zur Rede stellen?

Verlange, dass das Sekretariat das Ganze aufklärt!

Denn immerhin scheint es deren Verschulden zu sein. 

Vielleicht findet es sich ja wieder an.

... aber wenn der von Dir abgegeben wurde, wird er doch auffindbar sein oder es gibt eine Zweitschrift vom Aussteller. Viel Glück..