Zurück in alte Firma über Zeitarbeit

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Hallo! Es gibt eine vorschrift, die sich mit sog. Wiedereinstellern beschäftigt. Sog. Drehtürklausel. Diese besagt im groben, dass ein zeitarbeiter anspruch auf equal pay hat, wenn sein zeitarbeitsunternehmen ihn in eine firma überlassen will, in der er bereits innerhalb der letzten 6 monate zuvor beschäftigt gewesen ist. Das trifft hier also leider nicht zu, da das arbeitsverhältnis schon länger zurück liegt. D.h. die firma kann sie durchaus erst einmal über die zeitarbeit bestellen - mal abgesehen davon, was das für ein licht auf die firma wirft....wirklich nett ist das nicht, aber ich kenne die genauen gründe dafür ja nicht...die firma MUSS sie übrigens rein gesetzlich nicht grundsätzlich mit einem festvertrag einstellen, ausser: Es kann sein, dass die firma eine entsprechende betriebsvereinbarung hat. Dann ja. Hat die firma einen betriebsrat? Wenn ja, kann man den mal fragen. Er ist auch für die zur zeit dort überlassenen zeitarbeiter ansprechpartner, nicht nur für die betriebsinternen. Ansonsten kann natürlich noch ein grund sein, dass sie vor einem knappen jahr ja noch befristet dort tätig war u d das befristungsgesetz hat klare vorschriften für befristete verträge. Wenn ich mich recht erinnere -am besten nochmal nachlesen - darf man innerhalb von 3 jahren max 3 mal befristen. Dabei muss die nächste befristung immer mind so lang sein, wie vorherige und jede befristung muss mind 6 monate betragen. Alles aber nur so lange, wie die befristung nicht begründet ist.Also wenn man jemanden z.b. wegen einem projekt befristet einstellt, dann gelten andere regeln, denn das ist begründet. Die begründung muss aber immer im vertrag stehen. Stand da bisher nix, war der vertrag ohne grund befristet und es gelten die oben genannten regeln....und dann kann es sein, dass noch nicht genug zeit vergangen ist und die firma somit zur zeit sie nur unbefristet einstellen dürfte - danach könnte man die firma mal fragen - ich hoffe, das war verständlich ;-)