Was geschieht, wenn jemand zum zweiten mal mit geringer menge cannabis erwischt wurde?

5 Antworten

Der Staatsanwalt wird Dir anbieten das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. Auflagen können z.B. sein:
Ableisten von Sozialstunden
Teilnahme an Drogenberatungsgesprächen
Verpflichtung zur Teilnahme an Drogen-Screenings

Hallo

tja, dieses Mal hat die Person weniger Glück als beim ersten Mal, denn in Niedersachsen wird eigentlich alles zur Anzeige gebracht, auch Kleinstmengen

siehe dazu hier rein

http://www.drug-infopool.de/gesetz/niedersachsen.html

es können Sozialstunden angeordnet werden, oder auch nur vom Gericht angeordnete Abstinenznachweise

was es genau wird kann natürlich hier nur geschätzt werden, das weiß nur der Richter

Aufgrund deines Alters rechne ich mit Sozialstunden, damit du etwas daraus lernst und dieses nicht noch ein drittes mal passiert.

das ist weniger ein lernen, als ein einschüchtern

@voayager

Ja, damit du böser Junge bloß nie wieder solche schlimmen Drogen wie Cannabis konsumierst. Vielleicht sollst du dadurch auch lernen vorsichtiger zu sein, damit du nicht wieder erwischt wirst. Ich denke, die meisten Strafverfolgungsbehörden sind schon ein wenig genervt, dass sie solche Lapalien verfolgen müssen und dann schließlich eh nach § 153 StPO eingestellt wird. Da wird Geld und Energie verschwendet ohne Ende wegen nichts.

Viel schlimmer wird die Führerscheinsperre sein.

es gibt keine Führerscheinsperre!

erstens wissen wir gar nicht ob der Fragesteller fahrend oder zu Fuß angehalten wurde, zweitens wird bei Cannabis in der Regel zuerst ein äG angeordnet usw....

also, ob die Fahrerlaubnis entzogen wird steht noch im Universum, aber ganz weit hinten:-)

es ist schon ziemlich dämlich sich erwischen zu lassen, wo doch klar ist, dass der Staat ziemlich brutal vorgeht