Zum zweiten Mal Fahrerlaubnis beantragen?

6 Antworten

Die Behörde hat das Recht, wenn du länger keine Prüfung gemacht hast, den Antrag aber auch nicht zurückgezogen hast, den Antrag förmlich abzulehnen. Dann bekommst du Post. Solange das nicht der Fall ist, bleibt der Antrag "offen", und du darfst Prüfungen machen.

Wenn du die theoretische Prüfung schon gemacht hast, gibt es allerdings noch eine Frist von 12 Monaten, innerhalb der du die praktische bestehen musst, ansonsten wird eine erneute Theorieprüfung fällig (§18 Abs. 2 FeV).

Normalerweise nicht, es ist ja erst ein Jahr her .. In meiner Fahrschule gab es Spezialisten die 2Jahre oder länger für ihren Lappen gebraucht haben .. Frag am besten mal deinen Fahrschullehrer vor oder nach der nächsten Theoriestunde. Bei der Beantragung der 'Fahrerlaubnis' beantragst du ja lediglich das dein Führerschein bearbeitet wird & dann an den bei dir zuständigen Tüv weitergeleitet wird - erst wenn dieser beim Tüv vorliegt und du alle Fahrstunden absolviert hast kannst du zur praktischen Prüfung antreten, nach bestand dieser händigt dein Prüfer dir diesen aus

Ab Erteilung der Genehmigung hast 1 Jahr Zeit für die theoretische Prüfung - wann das war, weist selbst am besten. Bist aus der Frist raus neuen Antrag stellen

Der Antrag hat nur ein Jahr Gültigkeit. Du musst also neu beantragen.

Ich nehme an, dass Du die theoretische Prüfung bestanden hast, aber dann bei der Praxis aufgehört hast. Diese Prüfung ist nur ein Jahr gültig, insofern fängst Du jetzt wieder ganz von vorne an.

Viel Erfolg!