Zum ersten mal in einer WG... was muss ich beachten?

1 Antwort

Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Mietvertrag oder wenn dort keine vereinbart wurde aus dem BGB § 573 c. Die Kündigung muß zwingend schrifltich erfolgen - mündlich wäre sie unwirksam.

Einen Nachmieter mußt Du bei einem unbefristeten Mietvertrag nicht suchen, der Vermieter muß auch keinen einzigen der von Dir vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren.

Brandlöcher oder Brandschäden am Boden muß der Vermieter nicht hinnehmen, d.h. er kann hier Schadenersatz nach dem Zeitwert verlangen.

Die Bohrlöcher solltest Du verschließen.