Muss ich selbst versichert sein wenn ich das erste mal arbeite oder darf ich bei meinen Eltern mit versichert bleiben?

8 Antworten

Willkommen in der Malocherei!

Steuern,Krankenversicherung,Arbeitslosenversicherung,Solidaritätszuschlag,Renten versicherung usw. wird Dir alles von Deinem Lohn abgezogen.Das regelt alles der Arbeitgeber.Nimm Deinen  Brutto Monatslohn mal 0,68 dann weißt Du,was von Deinem sauer verdientem Lohn im Monat netto über bleibt.

Wünsche Dir viel Spass für die nächsten 45Jahre bei der Maloche. :-)

In dem Moment, wo Du einen normalen bezahlten Job annimmst, kommst Du automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung und damit ist eine Versicherung bei Deinen Eltern nicht möglich. Von diesem Tag an zahlst Du auch in Deine eigene Rentenkasse sein.

Unter normal bezahltem Job verstehe ich eine Anstellung mit Stundenlohn oder Festgehalt.

Du hast die freie Wahl der KV, also Du mußt nicht die gleiche KK wählen, wie Deine Eltern. Da gibt es manchmal ziemliche Tarifunterschiede, auch, was die Leistungen anbelangt. Informiere ich mal im Internet, dafür kann man Dr. Google ganz gut gebrauchen. Privat versichern kannst Du Dich erst ab einem bestimmten Einkommen.

Du brauchst Dich um Anmeldungen nicht zu kümmern, das macht Dein Arbeitgeber. Das einzige, was Du machen mußt, ist, Deine Lohnsteuerkarte und Deinen Versicherungsausweis beim Arbeitgeber vorzulegen, wobei Du den Ausweis vermutlich noch gar nicht hast, weil der erst zum Beginn der 1. Tätigkeit ausgestellt und Dir dann zugeschickt wird. Da steht eine vielstellige Zahl drauf, die u. a. Dein Geburtsdatum enthält. Das ist dann die Rentenkassen-Nummer.

Dann wünsche ich Dir Hals-und Beinbruch beim Einstieg in ein neues Leben!

Oh vielennnnnn dank :) jetzt weiss ich endlich Bescheid 😊❤

Hallo,

als Azubi?

Oder als Arbeitnehmer? Monatlicher Bruttoverdienst?

Tätigkeit befristet? Bis wann?

Gruß

RHW

muss ich mich selbst versichern lassen? oder darf ich noch bei meinen Eltern mit versichert sein?

Kommt drauf an!

Du wirst versicherungspflichtig  (§ 5 SGB V) in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn du z.B.

  • eine betriebliche Ausbildung anfängst
  • eine angestellte Tätigkeit aufnimmst mit einem regelm. Entgelt von > 450,- € p.M (kurzfristige Beschäftigung ggf. außen vor).

Wenn du eine rein schulische Ausbildung (unentgeltlich) beginnst, kannst du familienversichert bleiben, sofern deine Eltern gesetzlich krankenversichert sind.

Hallo,

kommst Du denn in ein Arbeitsverhältnis? Oder arbeitest Du Freiberuflich? Selbstständig?

Wenn Du in ein Arbeitsverhältnis kommst, dann wirst Du über Deinen Arbeitgeber versichert.