Zulassungsbescheinigung Teil II, was bedeutet entwertet und ausgehändigt?

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Natürlich ist die Zulassungsbescheinigung ungültig, wenn du das Mopped abmeldest ist es ja nicht mehr zugelassen.

Die Zulassung ist nun ungültig. Du darfst also nicht damit fahren. Das Kennzeichen ist ja auch entstempelt worden.