Zulassung in anderer Stadt als Versicherungsnehmer beim KFZ?
Hey,
ich möchte meinen alten Wagen verkaufen und dann einen neuen gebrauchten von Händler holen. Dazu hätte ich aber noch einige Fragen.
- Muss ich ein neues Kennzeichen mir bestellen oder kann ich mein altes nehmen und die neue TÜVplakette wird draufgeklebt?
- Man kann beim Händler direkt das Auto zulassen lassen. Gilt das auch für Kennzeichen oder muss ich damit zur Zulassungsstelle laufen?
- Das Auto wird auf die Mutter meiner Freundin versichert und ich dann eben als weiterer Fahrer eingetragen. Sie wohnt aber in einer ganz anderen Stadt als ich. Kann ich den Wagen dann trotzdem in meiner Stadt anmelden oder muss ich die Papiere zum Versicherungsnehmer als in meinem Fall zur Mutter meiner Freundin schicken?
Vielen Dank für eure Hilfe!
4 Antworten
... ein VN kann nur mit Vollmacht zulassen, denn dafür ist der Halter zuständig.
Da aber nun hier der Halter selber fragt, verstehe ich nicht, was er für Sorgen hat. Meine einzige wäre, warum so eine teure Variante her muß und wie komme ich später einmal an die SF-Klasse heran?
Was passiert mit meiner SF-Klasse, die es ja gibt?
Sie wohnt aber in einer ganz anderen Stadt als ich. Kann ich den Wagen
dann trotzdem in meiner Stadt anmelden oder muss ich die Papiere zum
Versicherungsnehmer als in meinem Fall zur Mutter meiner Freundin
schicken?
autos können nur am hauptwohnsitz zugelassen werden.. also dem der mutti.. du kannst das auch nur, wenn mutti dir ne vollmacht ausstellt. sonst muss mutti das selbst machen.
was hast du nicht verstanden? du hast doch schonmal einen wagen zugelassen..?
Ja aber alles auf mich. Da dies aber jetzt nicht so ist, frage ich nach
Das Auto wird auf die Mutter meiner Freundin versichert und ich dann
eben als weiterer Fahrer eingetragen. Sie wohnt aber in einer ganz
anderen Stadt als ich. Kann ich den Wagen dann trotzdem in meiner Stadt
anmelden oder muss ich die Papiere zum Versicherungsnehmer als in meinem Fall zur Mutter meiner Freundin schicken?
Hey FreshToastbrot,
zulassen kann man/frau nur am Wohnort des Fzg.-Halters!
Du benötigst eine Vollmacht und den Personalausweis von der Mutter der Freundin, falls du selbst das Auto am Wohnort der Mutter der Freundin auf sie zulassen willst.
Gruß siola55
Und Fahrzeughalter ist immer der Versicherungsnehmer?
Und Fahrzeughalter ist immer der Versicherungsnehmer?
Nicht zwingend aber es gibt Versicherer die (teilweise enorme) Zuschläge auf die Prämie verlangen bei dieser sog. VN-Halter-Trennung. Unbedingt mit der Versicherung vorab klären, falls ihr vorhabt das Auto auf Dich zuzulassen und Schwiegermutti nur VN sein soll.
... welche Schwieger denn?
Hat Mäxchen schon wieder getrunken?
Also kann man auch als nicht VN der Halter sein?
VN und Fzg.-Halter müssen nicht identisch sein; die meisten Versicherer verlangen jedoch einen Zuschlag, falls VN und Halter nicht identisch sind :-(
Das Auto wird auf die Mutter meiner Freundin versichert...
Hast du denn keine schadenfreien Jahre bei deiner alten Kfz-Versich.???
die TÜV Plakette kannst du nicht einfach auf ein anderes Kennzeichen kleben da sie Fahrzeug gebunden ist. Das Fahrzeug kann auch der Händler anmelden. Wenn die Mutter deiner Freundin, Halter des Autos ist dann sollte er auch bei ihr angemeldet werden.
Wenn ich meinen alten Wagen verkaufe an einen Händler. Was passiert mit meinem Kennzeichen?
das kommt in den Schrott wenn der Händler oder du das Auto abmelden.
Heißt das, dass ich die Papiere ihr schicken muss? Und mit den Kennzeichen müssen die auch von ihrem Wohnort stammen?