Zufahrt zum Grundstück pflastern?

5 Antworten

Ich gehe bei meiner Antwort mal davon aus, dass Dein Grundstück an die Privatstraße grenzt und lediglich diese nicht bis an Deine Grenze "ausgebaut" ist.

In der Regel sind Errichtung und Unterhalt von Privatstraßen, insbesondere solchen, die sich im Miteigentum der Anlieger befinden, vertraglich geregelt. In 99% der Fälle ist in Abt. II des Straßen-Grundbuchs etwas eingetragen und wird auf diesen Vertrag verwiesen.

Wenn dort nichts völlig ungewöhnliches geregelt ist, die anderen Parteien einen Ausbau bis zur Grundstücksgrenze haben, du jedoch nicht, dann wäre nach meinem Dafürhalten es nur recht und billig, dass die fehlende Anbindung von allen Miteigentümern gemäß ihrer Anteile bezahlt wird.

Andererseits halte ich es schon für arg kleinlich, hier wegen 30cm an diese heranzutreten. So macht man sich keine Freunde.

Heißt: Einfach machen. Wenn jemand was sagt, darauf verweisen, dass er sich gerne gemäß seines Anteils an den Kosten beteiligen darf.

Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst: Bei Grundbuchamt den Vertrag besorgen.

Für die Privatstraße gibt es eine Ausführungsplanung, welche die Stadt genehmigt hat. Dabei wurde festgelegt, dass wohl links und rechts der Privatstraße ein 30 cm breiter Grünstreifen angelegt werden soll und diesbezüglich wurde wahrscheinlich vergessen, dass ja irgendwie auch eine Zufahrt auf das Grundstück möglich sein muss...Die beiden anderen Miteigentümer der Privatstraße liegen mit ihren Grenzmarken direkt an der Straße an, da sie am Ende der Privatstraße ihre Grundstücke haben, wo ein Wendehammer in die Straße integriert ist. Somit konnten die auch bis zur Privatstraße pflastern. Mein Grundstück ist seitlich der Straße...wo eben lt. Ausführungsplanung ein Grünstreifen vorgesehen ist....allerdings können die Eigentümer das auch ändern in ein Blumenbeet

@Pavian89

Naja, Du kannst ja nichts für die Planungsfehler und die Straße gehört Dir anteilig. Ich glaube kaum, dass der Grünstreifen vor Gericht durchgesetzt werden könnte, schon gar nicht, wenn Du für eine Privatstraße zahlen musst, die Du dann nicht angemessen nutzen kannst. Das wäre ja absurd!

Hinsichtlich Privatstraße und Wegerecht ist im Grundbuch keine separate Eintragung erfolgt da die 3 Grundstücke jeweils inkl. den Miteigentumsanteil von je 1/3 an der Privatsraße verkauft wurden. (Die Privatstraße wurde im Zuge der Bebauung auch erst errichtet.)

@Pavian89

Quatsch. Die Privatstraße hat entweder ein eigenes Grundbuch, in dem ihr jeweils zu 1/3 als Eigentümer eingetragen seid, oder der Miteigentumsanteil ist in Deinem Grundbuchblatt mit vermerkt.

Es gibt fast immer einen Vertrag, der die Rechte und Pflichten der Miteigentümer regelt. Selbst wenn es den nicht gibt, ist der Ist-Zustand nicht gottgegeben. Ihr alle zahlt dann auf jeden Fall 1/3 für den Unterhalt der Straße und es kann auf gar keinen Fall sein, dass Du sie nicht "bestimmungsgemäß" und in gleicher Weise wie die Nachbarn nutzen kannst, nur weil die Stadt sich verplant und dir einen Grünstreifen verpasst hat.

Ich gehe sogar darüber hinaus davon aus, dass auf dem Wege-Grundstück ein Geh- und Fahrrecht sowie Leitungsrechte bestehen. Erzähl mir nicht, im Grundbuch wäre nichts. Das kann nicht sein.

@Smartass67

Das meine ich auch...es gibt kein eigenes Grundbuch und somit keine separate Eintragung im Grundbuch sondern der Miteigentumsanteil von 1/3 der Privatstraße ist in meinem Grundbuch vermerkt. In meinem Grundbuch ist ein Geh- und Fahrtrecht sowie ein Versorgungsleitungsrecht als Grunddienstbarkeit eingetragen zu gleichen Teilen wie die anderen Straßeneigentümer auch.

@Pavian89

Und der Unterhalt der Straße ist nicht geregelt???

@Smartass67

Unterhalt der Straße ist durch die Eigentümergemeinschaft geregelt und abgedeckt

@Pavian89

ja, habs begriffen... Problem ist, dass der Verkäufer, also die Stadt, Murks gemacht hat. Einfach an denen dranbleiben, dann wird das schon (hoffentlich).Und wenn die Stadt das nicht gebacken und ausgewetzt bekommt wird, wenn es hart auf hart kommt, Dir niemand die Zufahrt verwehren können, das wäre ja absurd.

Die Anbindung wirst du auf jeden Fall alleine bezahlen müssen. Wieso sollten die anderen Eigentümer deine Zufahrt finanzieren?

Ich möchte sie ja sehr gerne selber finanzieren und sogar pflastern - darum geht es nicht. Mir geht es darum überhaupt irgendwie auf mein Grundstück zu kommen, ich kann ja schlecht den Hüpfmodus beim Auto auslösen

@Pavian89

Wenn du eine Baugenehmigung dafür hast, sollte das ja wohl möglich sein. Dazu machst du doch den Bauantrag.

@DerHans

Seit wann braucht man einen Bauantrag um ein Straßengrundstück zu pflastern???

@Smartass67

...oder auf irgendeinem Grundstück lächerliche 30cm Pflasterstreifen zu erstellen?? Wäre mir völlig neu.

Die Antwort ist sicher falsch, Herr Experte! (Siehe meine)

Alles gelesene kurz zusammengefasst. Auch wenn du bereits Eigentümer bist und ich auch dazu tendiere auf eigene Kosten pflastern und gut ist.

ABER in der Situation würde ich doch mit dem Bauamt reden. Vielleicht würde es Sinn machen sich hier um eine Änderung des BPlans zu bemühen und dich zu erkundigen, wie hier über die Grünfläche die dauerhafte Erschließung deines Hauses sichergestellt werden soll?

Zumal vermutlich der BPlan den Ausübungsbereiches des Geh- und Fahrrechtes darstellt, ergo darfst über den Grünstreifen theoretisch weder Gehen noch Fahren.

Kannst ja mal fragen, ob die Gemeinde dir einen Hubschrauber zur Verfügung stellt ;-)

Sobald die Stadt mit dem Bauträger fertig ist, wird sie sich bei euch raushalten, Die Zufahrt zu einem Grundstück ist durchaus Teil der Baugenehmigung, daher sollte die Darstellung auch korrekt sein.

Du wirst dich vermutlich kaum durchsetzen können die 30 cm (eines Grundstücks an dem du nur 1/3 Eigentümer bist!!) über die gesamte GrundstücksLänge zu pflastern, sondern nur die übliche Durchfahrstbreite zw 2.00 und 2,50 m.

Ich möchte ja lediglich nur die Zufahrt zum Grundstück pflastern und nicht den gesamten Grünstreifen über die Länge der Privatstraße. Wie gesagt, ich will nicht mit dem Auto aufs Grundstück mitm Helikopter oder hüpfen sondern die geforderten Stellplätze auf dem Grunstück lediglich anfahren. Außerdem möchte ich gleich behandelt werden wie die anderen beiden Eigentümer, welche ja auf Grund des Wendehammers den Grünstreifen nicht haben und demzufolge bis zur Straße gepflastert haben.

@Pavian89

eben darum solltest du dich hier bei der Gemeinde durchsetzen ( Evtl den BPlan und den Bauantrag mal einem Anwalt oder Architekt vorlegen.?) Wäre es ein städtische Straße würde die Gemeinde dir die Befestigung wegen ihrer Straßenunterhaltungspflicht vorschreiben, so ist der Gemeinde der Zustand eurer PrivatStraße egal.

Mein Gefühl sagt mir, wenn du dies nicht mit der Gemeinde klären kannst: So wie du die Anderen beschreibst, benötigst du spätestens dann den Anwalt, wenn die ihr Blumenbeet anlegen wollen.

Du kannst Dich an Deine Gemeinde wenden und nachfragen , oder beim zuständigen Bauamt .

lieben Gruß

30cm Pflaster sind nicht genehmigungspflichtig, das Grundstück gehört auch nicht der Stadt, also was soll er da erfahren? Dass er keine Baugenehmigung braucht?

Besser beim Planungsamt der Stadt nachfragen, welcher Vollhorst den Grünstreifen geplant hat und sich bei dem für den Ärger mit den Miteigentümern des Weges "bedanken".

@Smartass67

Du zauberst mir echt ein Lächeln ins Gesicht Smartass67...bei all dem Ärger kann ich das gut gebrauchen....Danke

Hab ich schon gemacht und die waren auch schon vor Ort...

@Pavian89

Gut gemacht. Dranbleiben, die sollen möglichst die Fehlplanung den Nachbarn verklickern.

Wer will dir denn untersagen die letzten 30cm zu pflastern?

Zur Not kippst du da großzügig Schotter in den Zwischenraum und gehst da ein paar mal mit einer Rüttelplatze drüber dann hält das erst mal die nächsten Jahre.

Die anderen Miteigentümer der Straße (2/3) wollen da evtl. Rasen pflanzen..., vielleicht nächstes Jahr auch Blumen...und übernächstes Jahr vielleicht nichts...Es ist ätzend solche Nachbarschaft, löst aber das Problem nicht.

@Pavian89

Das können die vergessen. Beim Grundbuchamt den Vertrag besorgen. Das ist eine Straße. Blümchen beschließen die ganz sicher nicht alleine. Du unterhältst auch die Zufahrt von denen mit, da können sie dir wohl kaum Deine untersagen. Es sei denn, im Vertrag... drum den besorgen.

genauSO

bisschen Schotter erledigt die ganze Angelegenheit.

Das Problem ist, dass wahrscheinlich die Stadt es versäumt hat, dass zwar mein Grundstück von der Privatstraße erschlossen wurde aber von meinem Verständnis aus gehört zu einer kompletten Erschließung nicht nur die technische sondern auch die verkehrsmäßige Anbindung

@Pavian89

PRIVATStraße, wieso hat die Stadt... nö, die Stadt hat da gar nichts zu schaffen.... Du hast da wohl etwas nicht ganz begriffen!

@Smartass67

Na die Stadt hat insofern was mit der Straße zu tun indem sie mit dem Verkäufer der Grundstücke einen städtebaulichen Vertrag zur Herstellung dieser bekloppten Privatstraße nach einer Ausführungsplanung geschlossen hat. Und diese, damals nur auf dem Papier geplante Straße wurde zusammen mit den Grundstücken an die jeweiligen Eigentümer verkauft. Grundlage für die Privatstraße war, dass alle 3 Grundstücke nur über die Privatstraße erschlossen werden können. Übrigens hat die Stadt die Privatstraße noch nicht abgenommen (wegen Mängel) - wir sind aber schon Eigentümer....Alles nicht so gelaufen wie ursprünglich geplant.

@Pavian89

Na super..... dann viel Glück!