Zuerst BAB beantragen oder Wohnung suchen?

1 Antwort

Zur Bearbeitung des BAB-Antrages musst Du nachweisen, dass Du nicht (mehr) mit Deinen Eltern in einem gemeinsamen Haushalt lebst. Das heisst Mietvertrag, Untermietvertrag, bei Oma Opa Verwandte oder Bekannte angemeldet. Auch obdachlos gemeldet geht. Also erst regeln, dann beantragen.