Zuchthunde von der Steuer befreit?

8 Antworten

Du hast recht, so eine Steuerbefreiung gab es wirklich einmal, aber das ist lange vorbei, egal ob mit oder ohne Verein, diese Stuerbefreiung gibt es nicht mehr.

Leider ; Kommunen dürfen nach einem Urteil des Osnabrücker Verwaltungsgerichts von gewerblichen Hundezüchtern keine Hundesteuer verlangen. Die Steuer dürfe von Städten und Gemeinden nur erhoben werden, wenn Hunde auch aus privaten Gründen gehalten würden, hieß es in der Begründung (Az.: 1 A 44/07).

Das heißt das Osnabrücker VG hat also einen beim Gewerbe- und Veterinäramt angemeldeten Züchter mit einem landwirtschaftlichen Züchter gleich gesetzt. Behandelt diesen also so als ob jener Ferkel, Pferde oder Hühner züchtet...

Also eine "größere" Zucht mit mehr als 3 Würfen pro Jahr muss auf jeden Fall als Gewerbe angemeldet werden. Um Hundesteuermäßig als Hundezucht zu gelten, muss man mehr als 3 Würfe im Jahr haben und mindestesn 2 paarungsfähige Hündinnen.

Kommunen dürfen von gewerblichen Hundezüchtern keine Hundesteuern verlangen. Die Steuer darf von Städten und Gemeinden nur dann erhoben werden, wenn Hunde auch aus privaten Gründen gehalten werden. Dient eine Hundehaltung ausschließlich gewerblichen Zwecken, darf keine örtliche Hundesteuer erhoben werden. Maßgeblich für die Abgrenzung der gewerblichen Hundehaltung von der Haltung aus Liebhaberei ist der erwerbswirtschaftliche Zweck der Haltung.

von meiner mutter kenne ich das auch, zumindest zahlt sie weit weniger, allerdings muss man da auch was für nachweisen, ich glaube eine gewisse anzahl würfe im jahr.

auf jeden fall ist es mit auflagen verbunden.

wenn du mich anschreibst, gebe ich dir ihre nummer, dann kannst du näheres erfragen.

Es gibt kein einheitliches 'Hundesteuergesetz', das kann jede Gemeinde selbst festlegen.