Zuchthunde von der Steuer befreit?
Hallo^^ Habe mich ein bisschen durch das Net gegoogelt und dabei habe ich gelesen, dass Hunde, die zur Zucht verwendet werden, von der Hundesteuer befreit sind... Gilt das denn auch für Hundezüchter, die z.B. nicht in einem Verein züchten? Also im Klartext: Gibt es bestimmte Klauseln in dieser Steuerbefreiung, die einzuhalten sind (...außer, dass der Hund wirklich zur Zucht "verwendet" werden muss)??
Ich frage rein interessehalber, nicht weil ich Hunde züchte. Ich habe nur selber zwei und würde gern Bescheid wissen.
Gruß aus dem schönen Saarland,
Selina!
5 Antworten
Es gibt kein einheitliches 'Hundesteuergesetz', das kann jede Gemeinde selbst festlegen.
Leider ; Kommunen dürfen nach einem Urteil des Osnabrücker Verwaltungsgerichts von gewerblichen Hundezüchtern keine Hundesteuer verlangen. Die Steuer dürfe von Städten und Gemeinden nur erhoben werden, wenn Hunde auch aus privaten Gründen gehalten würden, hieß es in der Begründung (Az.: 1 A 44/07).
Das heißt das Osnabrücker VG hat also einen beim Gewerbe- und Veterinäramt angemeldeten Züchter mit einem landwirtschaftlichen Züchter gleich gesetzt. Behandelt diesen also so als ob jener Ferkel, Pferde oder Hühner züchtet...
Du hast recht, so eine Steuerbefreiung gab es wirklich einmal, aber das ist lange vorbei, egal ob mit oder ohne Verein, diese Stuerbefreiung gibt es nicht mehr.
von meiner mutter kenne ich das auch, zumindest zahlt sie weit weniger, allerdings muss man da auch was für nachweisen, ich glaube eine gewisse anzahl würfe im jahr.
auf jeden fall ist es mit auflagen verbunden.
wenn du mich anschreibst, gebe ich dir ihre nummer, dann kannst du näheres erfragen.
Eigentlich müsste ich - wenn es eine solche Steuerbefreiung bei uns gäbe - das wissen.
Davon habe ich aber noch nicht gehört. Selbst in Grossstaedten, in welchen mit jedem weiteren Hund eine verdoppelte Steuer anfällt, gibt es keine Befreiung von der Steuerpflicht für Züchter.
in baden-württemberg gibt es das.