Zu wieviel Prozent kann ich die Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen?

3 Antworten

... gar nicht.

Es sei denn, es wurde mietvertraglich vereinbart und dann in voller Höhe.

Ist es ein MIetgegenstand, also das ganze Haus gemietet von einer Partei, kann nicht umgelegt werde, denn dann gibt es ja nichts zu verteilen.

Es wird einfach "durchgereicht", so jedenfalls Blank und andere und teilweise auch der BGH.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Es sei denn, es wurde mietvertraglich vereinbart und dann in voller Höhe.

Kein Posten der BK muss (mehr) benannt sein, es reicht, dass im Mietvertrag steht "der Mieter zahlt die Betriebskosten".

@albatros

... eben, und wenn das nicht so vereinbart wurde, kann eben nichts verteilt werden.

@schleudermaxe

Die Frage und deine Antwort zielten aber konkret auf die Umlegbarkeit von Kosten der Gebäudeversicherung und nicht allgemein von Betriebskosten überhaupt.

@albatros

... und wonach wird gefragt?

Immer diese Reindichterei in andere Angelegenheiten!

Die Umlage ist nach anteiliger Wohnfläche des jeweiligen Mieters zu insgesamt 100% (für alle Mieter) umlegbar.

Zu 100 %.

Betrifft es mehrere Wohnungen im selben Haus anteilig zur Wohnfläche.