Zu wenig Geld, Schulden und keine wohnung?

8 Antworten

Eine kleine Wohnung/Zimmer kann ich mir nicht leisten. Ich bin verzweifelt wo kann ich mich hinwenden damit ich wenigstens eine Wohnmöglichkeit bezahlt bekomme?

Du wirst in der kurzen Zeit nirgendwo eine Wohnmöglichkeit bezahlt bekommen sondern dich erstmal unterstandslos melden müssen und vorübergehend in eine Notunterkunft ziehen.

Diese Einrichtungen werden von ua Sozialarbeitern betreut und dann ist zu überlegen ob du einen Wohnberechtigungsschein beantragst, ob du eventuell finanzielle Unterstützung beantragen kannst.

Sollte das deine Erstausbildung sein sind deine Eltern unter gewissen Voraussetzungen unterhaltspflichtig, was hier aber vermutlich entfallen könnte. Unter dem Gesichtspunkt, dass du 22 Jahre alt bist, ist zu hinterfragen was du die letzten Jahre gemacht hast. Mit einer absoluten Selbstverständlichkeit ist die Unterhaltspflicht nicht anzusehen.

Ich möchte meine Lehre beenden.

Abschliessen? Das ehrt Dich.
Oder meinst Du vorzeitig beenden?

Wie hoch ist Dein monatlicher Schuldenabtrag?
Kann es sein, dass Deine Eltern noch Dein Kindergeld einsacken?

Das Kindergeld bekomme ich schon seit ich ausgezogen bin. Mir bleibt von Gehalt und Kindergeld 200 euro über, da sind die Schulden und Fahrgeld schon drinn. Und nein ich möchte meine Lehre nicht vorzeitig beenden. Ich möchte sie komplett zu ende machen.So meine ich das.

Ein WG Zimmer kostet hier teiweise 300 euro die ich nicht habe . Ich muss schauen das ich mit den Öffis auch zur Arbeit kommen .

@Hilflos2018
Mir bleibt von Gehalt und Kindergeld 200 euro über
Ein WG Zimmer kostet hier teiweise 300 euro

Dann fehlen ja bloss noch 100. Das sollte ja wohl machbar sein. Und wenn Du eines für 250 findest, dann wirst Du den fehlenden Fuffi ja noch irgendwo mobilisieren können.

@Hilflos2018

Auch wenn das unfair gegenüber dem Gläubiger ist, aber dein Geld liegt unter dem Pfändungsfreibetrag.

Wenn du also tatsächlich 500€ zum Schuldenabzahlen benötigst würd ich an deiner Stelle darüber nachdenken, die Schulden nicht zu zahlen. Ein Pkonto einzurichten, damit der Gläubiger kein Geld von dir bekommt bei einer Pfändung und das Ganze auszusitzen. D.h. der Gläubiger macht irgendwann einen Gerichtlichen Mahnbescheid. Mit diesem ist die Forderung 30 Jahr Gültig. Er kann also jederzeit bei dir Pfänden. Nur gibt es ja nichts zu Pfänden derzeit.

@berlina76

Danke für die Antwort. Ich habe morgen ein Termin beim Schuldenberater.

Man kann auch wenn alle Stricke reißen zuerst einmal wie es der normale Werdegang vorschreibt zum Bezirksamt gehen, weil Jobcenter machen das erst einmal nicht so gerne. Ich habe SPD studiert und weiß wovon ich rede.

§ 42a SGB II einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. (1) Darlehen werden nur erbracht, wenn ein Bedarf weder durch Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 1a und 4 noch auf andere Weise gedeckt werden kann. Darlehen können an einzelne Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften oder an mehrere gemeinsam vergeben werden. Die Rückzahlungsverpflichtung trifft die Darlehensnehmer.

(2) Solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen ab dem Monat, der auf die Auszahlung folgt, durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs getilgt. § 43 Absatz 3 gilt entsprechend. Die Aufrechnung ist gegenüber den Darlehensnehmern schriftlich durch Verwaltungsakt zu erklären. Satz 1 gilt nicht, soweit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes als Darlehen erbracht werden.

(3) Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 24 Absatz 5 sind nach erfolgter Verwertung sofort in voller Höhe und Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 22 Absatz 6 bei Rückzahlung durch den Vermieter sofort in Höhe des noch nicht getilgten Darlehensbetrages fällig. Deckt der erlangte Betrag den noch nicht getilgten Darlehensbetrag nicht, soll eine Vereinbarung über die Rückzahlung des ausstehenden Betrags unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Darlehensnehmer getroffen werden.

(4) Nach Beendigung des Leistungsbezuges ist der noch nicht getilgte Darlehensbetrag sofort fällig. Über die Rückzahlung des ausstehenden Betrags soll eine Vereinbarung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Darlehensnehmer getroffen werden.

(5) Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 27 Absatz 3 sind abweichend von Absatz 4 Satz 1 erst nach Abschluss der Ausbildung fällig. Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend.

(6) Sofern keine abweichende Tilgungsbestimmung getroffen wird, werden Zahlungen, die zur Tilgung der gesamten fälligen Schuld nicht ausreichen, zunächst auf das zuerst erbrachte Darlehen angerechnet.

(Quelle SGB II §§ 22, 24, 27 und  § 43 SGB II)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Das ist das Problem, wenn man sich auf andere verlässt, anstatt erst zu schauen, was man sich selber leisten kann.

Deine Eltern sind für dich finanziell zuständig, bis deine Ausbildung abgeschlossen ist.

Können sie nicht zahlen, kannst du versuchen, BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) zu bekommen und dir steht das Kindergeld zu

Da bleibt nur ein WG Zimmer.

Da bleibt nur ein WG Zimmer.

'Nur' ist nicht richtig. In dem Alter sollte man das eigentlich mal gemacht haben - oder?

Fordere deine Eltern auf, dir das Kindergeld auszuhändigen, denn das steht dir zu, sobald du nicht mehr bei deinen Eltern lebst.

Somit hast du 190 € mehr.

und mit 700+190 macht 890 € auf H4 Niveau heißt das 890 € -400 zum Leben macht 490 Warmmiete. Dafür solltest du was finden, ob Wohnheim, WG oder Miniapartment.

Schulden sind dein Problem. Da mußt du mit den Gläubigern über dir Rückzahlungsmodalitüten verhandeln.

Im übrigen könntest du auch das gesamte Kindergeld seit Auszug von deinen Eltern fordern. Damit währst du deine Schulden los, denn deine Eltern haben das Geld unberechtigter weise behalten.

Weigern sich deine Eltern dir das Kindergeld auszuhändigen, dann stell beim Amt einen Abzweigungsantrag.