Zu wenig geld bekommen als schüler beim ferienjob?

5 Antworten

Also meiner Meinung nach ist es viel zu wenig! Aber da es nur ein Ferienjob ist wird es schwierig mit dem Mindestlohn, weil du für so eine kurze Zeit nicht in der Firma richtig angestellt sein wirst und somit auch nicht die Rechte wie ein richtiger Angestellter hast. An deiner Stelle, würde ich mir etwas anderes suchen!

weil du für so eine kurze Zeit nicht in der Firma richtig angestellt sein wirst und somit auch nicht die Rechte wie ein richtiger Angestellter hast

Das ist - sorry - Unsinn!

Die Rechte eines Arbeitnehmers werden nicht dadurch eingeschränkt, dass er geringfügig oder kurzfristig beschäftigt ist! (abgesehen vom fehlenden Ansprpuch auf Krankengeld).

Nur auf den Mindestlohn beseht noch kein Anspruch, wenn der Fragesteller als Schüler noch minderjährig ist und noch nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.

Die untere Entgeltgrenze wird dann nur durch die Sittenwidrigkeitsgrenze definiert.

Es gibt eine Richtlinie jenach Alter im Internet, ich denke für einen Ferienjob geht es klar soweit.

Freundliche Grüße

Marc

Nun ja, was für eine Arbeit machst du denn? Was ist die Wert?

(Manchmal beschäftigt man Kinder/Jugendliche auch nur auf Wunsch von den Eltern und nicht weil man es will und die Bezahlung ist nur eine Anerkennung).

Üblicherweise verhandelt man seinen Lohn vorab.

80€ für die 5 Tage oder pro tag?

Für 5 Tage denke ich.

@LoverOfPi

wie alt bist du? Gesetzlicher mindestlohn... google mal..

@A01T06

Wenn dder Fragesteller als Schüler noch minderjährig ist und noch nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, besteht kein Anspruch auf den Mindestlohn.

Die untere Entgeltgrenze wird dann nur durch die Sittenwidrigkeitsgrenze definiert.

@Familiengerd

Deswegen habe ich auch gefragt wie alt er ist

@A01T06

Nur ist das Alter alleine nicht entscheidend.

Kinder-Schüler-Ferienjob hat nichts mit Mindestlohn zutun der bei 9,19€/h liegt.

Sie sind lt. Definition geringfügig beschäftigt und dürfen kaum was machen... ähnlich wie eine Frau im 8.-9. Monat.

Kinder-Schüler-Ferienjob hat nichts mit Mindestlohn zutun der bei 9,19€/h liegt.

Das ist so allgemein einfach falsch!

Selbstverständlich besteht auch bei "Ferien"-Jobs und bei kurzfristigen Beschäftigungen Anspruch auf den Mindestlohn.

Der besteht nur dann nicht, wenn der Arbeitnehmer noch minderjährig ist und noch nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.

Sie sind lt. Definition geringfügig beschäftigt und dürfen kaum was machen... ähnlich wie eine Frau im 8.-9. Monat.

Das ist schlichtweg Unsinn!