Zu welchem Tag, kann ich kündigen bei Randstad(Probezeit)?

2 Antworten

und trifft das auch auf Randstad zu?

Nein - bzw. nur zum Teil.

Bei Randstat gilt einer der beiden Tarifverträge für die Zeitarbeit mit dem DGB, der Tarifvertrag BAP/BZA.

Die Kündigungsfristen sind dort in § 9 "Begründung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses" geregelt:

In den ersten 3 Monaten des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist 1 Woche; danach erst gelten die gesetzlichen Fristen nach dem BGB § 622: bis Ende des 6. Monats, also bis Ende der Probezeit, 2 Wochen (§ 9.3).

Bei Neueinstellungen kann arbeitsvertraglich eine Kündigungsfrist von 1 Tag in den ersten 2 Wochen vereinbart werden.

Eigentlich muss in Deinem Arbeitsvertrag auf die Anwendung des Tarifvertrags hingewiesen werden, denn er ist Bestandteil des Arbeitsvertrags.

Ob du mit 1- oder 2-wöchiger Frist kündigen kannst, hängt also davon ab, ob Du noch keine oder schon länger als 3 Monate beschäftigt (aber immer noch in der Probezeit) bist.

Den Tarifvertrag findest Du übrigens hier (den entsprechenden Paragraphen auf Seite 8): http://www.randstad.de/polopoly_fs/1.315949!/download/downloadFile/tarifvertrag-zeitarbeit-bap-dgb-tarifgemeinschaft.pdf

Danke.
Ich bin schon in der Phase das es 2 wochen sind.
Ich glaube ich habe es etwas schlecht formuliert. Könnte ich zu jedem tag Kündigen also im betracht der 2 wochen?

@Illeha

Könnte ich zu jedem tag Kündigen also im betracht der 2 wochen?

Ja.

Das heißt also: Es gibt keine Bindung z.B. an den 15. oder den Letzten eines Kalendermonats.

Entscheidend ist, dass mindestens die Frist von 2 Wochen/14 Tagen ab Abgabe der zwingend schriftlichen Kündigung beim Arbeitgeber eingehalten wird.

Wenn Der Arbeitgeber die Kündigung also z.B. am Montag, den 27.02. erhält, dann kannst Du frühestens zum Montag, den 13.03. als dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses kündigen.

In diesem Fall hast Du dann noch Anspruch auf Urlaub für die vollen Monate des Arbeitsverhältnisses in 2017, also für Januar und Februar: 2/12 des vereinbarten Jahresurlaubs. Diesen Urlaub muss Dir Randstat noch bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gewähren, wenn dem nicht dringende (!!!) betriebliche oder persönliche (z. B. Erkrankung) entgegen stehen; dann muss der Urlaub ausgezahlt werden (Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 4)

Hallo

Wenn du noch in der probezeit bist solltest du eigentlich von heute auf morgen kündigen können. 

Kündige aber erst wenn du die andere Stelle sicher hast. Kann sonst zu bösen Überraschungen kommen.

Wenn du noch in der probezeit bist solltest du eigentlich von heute auf morgen kündigen können. 

Selbstverständlich nicht - und was soll "eigentlich" heißen??

Auch in der Probezeit sind Kündigungsfristen - die gesetzlichen oder die arbeits-/tarifvertraglich vereinbarten - einzuhalten!!!