Zu wann kann ich kündigen? Frage Kündigungsfrist
Hallo! Ich befinde mich gerade in einem Arbeitsverhältnis, wo ich 6 Monate Probezeit und während dieser Zeit eine 14-tägige Kündigungsfrist habe. Jetzt möchte ich tatsächlich kündigen, weil ich zum 01.04. eine neue Arbeitsstelle bekommen habe. Kann ich zu einem beliebigen Tag kündigen, solange er noch 14 Tage in der Zukunft liegt oder geht es nur bis zum Monatsende?
Vielen lieben Dank!
9 Antworten
Du kannst bei einer verkürzten Kündigungsfrist in der Probezeit zu jedem beliebigen Datum kündigen. Wenn Du am 1. April einen neuen Job hast, muss der AG bei einer Frist von 14 Tagen die Kündigung spätestens am 17. März erhalten. Die zwei Wochen fangen dann am 18. März an zu laufen und Dein letzter Arbeitstag wäre dann der 31. März.
Wenn Du früher aufhören möchtest, kannst Du selbstverständlich auch früher kündigen. Gibst Du die Kündigung Deinem AG z.B. jetzt am Freitag, den 07. März, wäre der 21. März Dein letzter Arbeitstag.
Du solltest nur aufpassen, dass Du, wenn Du zu einem bestimmten Termin raus möchtest, die Kündigung nicht zu früh abgibst. Möchtest Du z.B. bis zum 28. März arbeiten und gibst die Kündigung morgen schon ab, hat der AG die Möglichkeit, seinerseits mit der 14-Tage-Frist zu kündigen und Du bist dann schon früher raus als gewollt.
Bitte, gerne
Normal ist eine Kündigung zum Letzten eines Monats, unter Umständen (je nach Arbeitsvertrag) auch zum 15. eines Monats möglich. Du müsstest also spätestens 14 Tage vor dem 31. März kündigen. Wenn für Dich eine Kündigung zu jedem beliebigen Termin möglich wäre, müsste das in Deinem Arbeitsvertrag explizit festgeschrieben sein.
Während der Probezeit sind es 14 Kalendertage. Es sei denn im Arbeitsvertrag ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt.
normalerweise kannst Du wärhend der Probezeit ohne Angaben von Gründen kündigen, genauso kann der AG dich während der Probezeit ohne Angaben von Gründen kündigen
Steht aber leider mit dieser 14-Tage-Klausel in meinem Vertrag :/
wenn du kannst, dann kündige zum Monatsende, da bist du auf der sicheren Seitoder, rede einfach mit deinem Chef
Der Arbeitnehmer braucht eine fristgemäße Kündigung grundsätzlich nicht zu begründen.
wenn 14 tage vor antritt deiner neuen stelle kündigst kannst du gleich direkt zur neuen arbeit gehen oder arbeitslosentage zu haben.du kannst deine kündigung auch jetzt schon abgeben wo drin steht das du zum 18.3 kündigst ohne angaben von gründen.
hoffe konnt helfen
1000 Dank :)