Zu viel Lohnsteuer abgezogen - was tun?
Hallo,
mein Arbeitgeber hat mich überraschenderweise in Steuerklasse VI abgerechnet. Dies hat er nicht nur mit dem Lohn für August gemacht sondern auch rückgängig von Mai bis Juli. So habe ich viel weniger Geld als erwartet bekommen. Ich sehe da keinen logischen Grund, mich plötzlich in einer anderen Steuerklasse abzurechnen. Der Arbeitgeber ist seit Mai mein Hauptarbeitgeber und ich bin in dem Zeitraum Mai-August keiner anderen Beschäftigung nachgegangen, von der das Einkommen in SK I abgerechnet gewesen wäre. Ich werde am Montag mit dem Arbeitgeber reden, doch das Problem ist, dass es eine Zeitarbeitfirma ist und ich habe die Möglichkeit, nur mit meiner Ansprechpartnerin zu sprechen, kann also nicht direkt die Lohnbuchhaltung o. Ä. anrufen. Was soll ich ihr sagen, wie kann ich sie dazu auffordern, den Sachverhalt so schnell wie möglich zu klären und mir die falsch abgerechnete Steuer zeitnah zurückzuerstatten? Welche Argumente soll ich benutzen? Darf der Arbeitgeber mein Einkommen in einer anderen Steuerklasse abzurechnen, wenn dies weder mein Wunsch war noch der Bedarf bestand, dies zu tun?
Grüße,
T.
5 Antworten
Vielleicht solltest Du vorab einmal beim Finanzamt nachfragen, ab auf Deine Steuer-ID eine weitere Tätigkeit angemeldet ist. Denn irgendwie muss diese Abrechnungsänderung ja begründet sein.
du solltest unbedingt mit dem verantwortlichen des lohnbüros reden. da heute lohnabrechnungen nur noch elektronisch erfolgen, gibt es auch entsprechende profi-programme, die alle eine rückrechnungs-funktion beinhalten.
zwar könntest ud bis zum jahresende warten (lohnsteuer-jahresausgleich), aber das sind noch midn 3 monate. und so eine rückrechnung zur korrektur einer falschen steuerklasse kann man in jedem monat machen.
dann kläre das mit deinem finanzamt, wie es zu dieser steuerklasse gekommen ist.
Kann ich den Arbeitgeber irgendwie dazu veranlassen, den Lohnsteuerjahresausgleich für mich zu tun?
wieso soll ich etwas mit meinem Finanzamt klären?
ich bin nicht der Fragestelelr!
nope ....
durch die Abrechnung der Steuerklasse VI DARF der Arbeitgeber diesen bei dir nicht durchführen
§ 42 b Abs. 1 Nr. 1 EStG
es ist halt jetzt ein fehler
bekommst bei der lohnsteuerjahresabrechnung wieder
der Arbeitgeber ist VERPFLICHTET, die Lohnsteuermerkmale über ELSTAM abzurufen.
wenn dort eine Änderung von I auf VI durchgeführt wurde, so MUSS der Arbeitgeber den Lohn mit dieser Steuerklasse abrechnen.
Somit:
Ansprechpartner ist NICHT der Arbeitgeber, sondern das zuständige Finanzamt
Wenn sie vergaßen ihre richtige Klasse an zugeben , ist die Firma verpflichtet nach IV abzurechnen . Da liegt wohl der Fehler , das sahen sie aber schon bei der Mai und Juni Abrechnung !!!!!
1. Lohnsteuerjahresausgleich kann NUR der Arbeitgeber durchführen
2. der Arbeitgeber hat, siehe meine Antwort, die Daten zu verarbeiten, die er vom Finanzamt gemeldet bekommt. Da eine Rückwirkende Abrechnung stattgefunden hat trifft meiner Meinung nach den Arbeitgeber keine Schuld