Zu unrecht verurteilt, was kann ich noch tun?

5 Antworten

Ich kenne mich da nicht aus. Das kann eigentlich nur ein Anwalt genau sagen.

Was hätte ich versucht?

Vermutlich hätte ich die Person, die mich wegen Beleidigung ungerechtfertigt angezeigt hat in irgendeiner Form zurückangezeigt und von der mein Geld zurückverlangt. Zumal diese Person eventuell auch wußte, dass du unterwegs bist. Könnte sein, es ist dann was Zivielrechtliches?

Strafen kann man auch in Raten abstottern. Nur würde ich erst zahlen, wenn der Anwalt sagt, dass es ok ist. Manchmal reicht eine Rate und es ist alles anerkannt. Zumindest würde ich bei der Zahlung was Entsprechendes dazuschreiben.

Die reine Beratung beim Anwalt ist nicht so teuer. Nur wenn es dann ums Briefeschreiben und Klagen geht, kostet es richtig Geld. Der Anwalt weiß auch, wie es um Kostenbeihilfe dabei steht.

Das ist echt haarig.

Wann und wo das geschehen sein soll, kann noch eine Chance sein. Vielleicht warst du da noch mit deiner Freundin zusammen und sie kann bestätigen, dass dieser Mann vollkommen fremd ist und sagen kann, wo du in der Zeit warst, wo angeblich diese Beleidigung gefallen sein soll.

Und du hast ja auch die ganzen Bewerbungen und Vorstellungsgespräche als Nachweis, dass du nicht zuhause warst, also kannst du es belegen, dass du wirklich nicht widerrufen konntest.

Zuerst einmal, danke für die Antwort. Ja, ich habe dem Gericht bereits mehrfach mitgeteilt, dass ich auf Arbeitssuche unterwegs war. Die Tatsache, dass ich letztendlich eine Arbeitsstelle, 500km von meinem damaligen Wohnort gefunden habe, wird nicht berücksichtigt. Das Gericht beharrt auf ihrer Bürokratie-Maschinerie.

Klassischer Fall von "dumm gelaufen". Der Strafbefehl wird nicht vom Briefträger, sondern von einem Zustellungsbeamten zugestellt. Darüber gibt es eine Postzustellungsurkunde, auf der vermerkt ist, dass der Strafbefehl in Deinem Briefkasten hinterlegt wurde.

Wenn Dir die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand verwehrt wurde, gibt es keine weiteren Möglichkeiten mehr, dagegen vorzugehen. Du kannst lediglich noch beantragen, dass Du die Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit tilgen kannst. Das sind voraussichtlich 6 Stunden je Tagessatz.

Den Strafbefehl habe ich ja erhalten. Eine Anzeige, auf die ich hätte reagieren können, mich dazu äußern, verteidigen.. das habe ich nie erhalten.. 

@fragmichnochwas

Du hättest aber gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen können. Dann hätte es eine Gerichtsverhandlung gegeben, die auch mit einem Freispruch hätte enden können.

Dass Du nicht von der Polizei vernommen wurdest, ist kein Verfahrensfehler, der den Strafbefehl aufhebt. Du hättest durch den Einspruch ja noch die Möglichkeit gehabt, Dich gegen den Vorwurf zu wehren.

Ich glaube zwar das Ding ist durch, aber wenn dann solltest du eine Erstberatung bei einem Anwalt machen !

Was heisst durch(?). Kann ich mich nicht mehr wehren? Ich meine, hier geht es irgendwie ums Prinzip. Ich habe das Geld nicht, aber selbst wenn ich es hätte würde es mir sehr widerstreben für etwas Bestraft zu werden, was ich nicht getan habe. Ich zieh auch vor die höchste Instanz wenn es sein muss oder verlasse das Land. (ich weiss, hört sich blöd an, aber ich nachdem ich einmal alles verloren habe, habe ich mir ein paar Prinzipien gesetzt und lieber sterbe ich.. aber aufrecht)

@fragmichnochwas

Ja Durch bedeutet für mich, dass du die Sache nicht mehr anfechten wirst können ( meine Meinung, nicht Wissen), da versäumte Fristen ( und da ist verschulden oder nicht verschulden unerheblich) meistens zur Unanfechtbarkeit führen. Ist aber in allen Ländern mit einem festverankertem Rechtssystem so, also ändert das Land verlassen nichts.

Du hast 2 Fehler gemacht:

1. Man geht nicht längere Zeit von zuhause weg, ohne Jemanden zu haben, der mal nach der Post sieht.

2. Sofort als Du zurück warst udn die Zustallung gefunden hast, wäre ein Besuch beim Anwalt notwendig gewesen.

Der hätte einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vernünftig formuliert und wäre vermutlich damit durchgekommen.

Versuche es mit einem Anwalt. Sonst Antrag stellen auf "Arbeit statt Strafe" dann kannst Du die Tage abarbeiten.

Hallo, auch dir zuerst einmal Danke für die Antwort.

Ich kann das irgendwie weder nachvollziehen, noch akzepieren.

Meine privaten Angelegenheiten/Verpflichtungen habe ich im Vorfeld alle geklärt, d.h. Rechnungen werden bezahlt, Mülltonnen werden rausgebracht, etc.. was ich nun mit meiner Zeit anstelle.. ob ich nun wie geschehen auf Arbeits-Suche war oder in den Urlaub fahre oder mich für 2 Monate im Keller einschließe ist ja mein gutes Recht selbst zu entscheiden wie ich meine Lebenszeit gestalte. Man rechnet ja nicht damit, dass aus heiterem Himmel irgendwelche erfundenen Anschuldigungen ins Haus flattern und zudem noch ein Urteil über einen gefällt wird, ohne dass man einem die Gelegenheit einräumt sich dazu zu äußern bzw. zu verteidigen.

Zum anderen geht es mir irgendwie ums Prinzip. Wie kann es sein, dass man mich, obwohl ich mir nichts habe zu Schulden kommen lassen, nun aufgrund einer falschen Beschuldigung einfach so büßen lassen möchte? .. Ich meine, das ist doch eine einzige Heuchelei..wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Ist die Justiz nicht eben für solche verantwortlich? Es muss doch Mittel und Wege geben, dagegen vorzugehen(?)

@fragmichnochwas

1. Man hat Dir rechtliches Gehör gewährt, leider ist aber der Brief nicht angekommen.

2. Man hat Dir einen Bescheid (Strafbefehl) geschickt, dessen Zustellung amtlich festgestellt wurde und der eine Rechtsmittelbelehrung enthielt. Das Du den zu spät bekommen hast, dafür trägst Du die Schuld.

3. Der richtige Weg, wäre der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewesen (oder ist es noch, Fristen prüfen). Aber das sind eben klare Anträge und kein rumgewettere, weil Du es nicht warst und die Post schlecht gearbeitet hat.

Sieh Dir mal dieses Urteil an:

http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1965.htm

Somit also ziemlich gute Chancen mit dem Wiedereinsetzungsantrag.

@wfwbinder

Habe mir den Artikel durchgelesen. Die Fristen sind ja nun alle um. Den Antrag auf Wiedereinsetzung und die Beschwerde habe ich fristgerecht, wenn nicht unbedingt Form-gerecht (ich habe das selbst geschrieben und in jedem Schreiben die Sachlage nochmals erläutert) eingereicht. Der Vorfall soll ich im Juni 2015 ereignet haben. Gestern erhielt ich nach langem Warten den Bescheid, dass die Beschwerde kostenpflichtig verworfen wurde.

Verstehe ich den verlinkten Artikel richtig, dass ich eine Verfasungsklage anstreben müsste/sollte?

Lg

@fragmichnochwas

Nein, Du sollst das tun, was Du statt Deinem verunglückten Antrag hätten machen sollen. Nämlich endlich zu einem Anwalt gehen und den Bescheid über die verworfene Beschwerde auf den Tisch legen. Eventuell fällt dem noch etwas ein.

Aus meiner Sicht hast Du so ziemlich jede Gelegenheit genutzt einen Fehler zu machen. Und das hat dann auch jedesmal geklappt.