zu unrecht geld erhalten.wann verjährt?

9 Antworten

Im Netz findet man Verjährungsfristen von 3 Jahren für Ungerechtfertigte Bereicherung, §812 BGB wurde ja schon gennant. Es gibt sogar welche, die behaupten §818 BGB würde Dir erlauben, das Geld zu versaufen, allerdings nur solange Du gar nicht weisst, dass das Geld unrechtmäßig Dir gehört.
Also wenn einem schon zuviel Geld überwiesen worden ist, nicht sagen "es ist zuviel überwiesen" sondern "warum ist soviel überwiesen worden" dann kann man sich entreichern ;-)

Kommt das Geld durch eine Überweisung (die ja i.d.R. wissent- und willentlich getätigt wird), müsste der Absender das Geld zurückfordern und ist dann auf Deinen guten Willen angewiesen.

Forderte der Bezahler den überzahlten Betrag zurück, muss das in einer Zeitfrist von 6 Wochen geschehen. Ist es so, ist der Zahlungsempfänger verpflichtet, den überzahlten Betrag zurückzuüberweisen, das hat nix mit gutem Willen zu tun. Sind die 6 Wochen überschritten, darf auch der überzahlte Betrag einbehalten werden (dies stellt dann keine ungerechtfertigte Bereicherung bzw. Bevorteilung dar).

Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Die gilt hier aber nicht.

Hierbei handelt es sich um eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB die in Verbindung mit § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB erst nach dreißig Jahren verjährt.

Dabei spielt es keine rolle, ob man alles unternommen hat. Der herausgabeanspruch bleibt bestehen.

Quatsch! Das Geld wurde überwiesen -- soetwas geschieht immer nur nach Auftrag durch den Absender. Er trägt die Verantwortung für korrekte Angaben. Da kein Bankfehler (wie falsches Einlesen oder Zahlendreher) vorliegt, gilt der Betrag als Eigentum des Empfängers.

@kuntzkids

weisst du das ganz genau??hört sich auf jeden fall so an.. ich kann wegen dem geld schon fast nicht mehr schlafen,es macht mich langsam echt wahnsinnig...

ich habe mich doch nicht bereichert!ich will dieses verdammte geld überhaupt nicht,es gibt aber nix wohin ich es zurückschicken kann.

@einfachnadine

was kuntzkids da schreibt, ist absoluter Blödsinn.... Du stehst in dem Wissen, dass Dir dieses Geld nicht zusteht, also bist Du bereichert. Das hat mit dem Auftrag durch den Absender nichts zu tun. Der zuviel geleistete betrag ist auch nicht Dein Eigntum, eil er nicht der vertraglichen Summe entspricht.

Wenn du nichts machen kannst, dann lege das geld auf ein Sparkonto, damit Du im Nachgang nicht tolle Überraschungen erlebst.

Das Ganze sieht mir hier böse nach einem Testkäufer aus.

@Volker13

Das mit dem Eigentum ist so eine Sache. Da der Leistende offenbar willentlich überwiesen hat, wollte er auch, dass der Betrag, den er überweist in das Eigentum des Empfängers übergeht. Ich könnte mir vorstellen - ohne den Fall jetzt in alle denkbaren Varianten zuerpflücken zu wollen - dass in der Praxis nicht anders entschieden wird. Spielt allerdings für den Anspruch aus §§ 812 ff (hier wohl Leistungskondiktion) keine Rolle, oder? Es geht ja lediglich um das Erlangen, nicht um Eigentumsfragen, oder?

@volker: hört sich gut an;

dein schlechtes Gewissen wird nie verjähren, und das spricht für dich.

Die Bank weiss die Kontoverbinmdung, schick es zurück und fühl dich gut

die bank gibt keine daten raus u überweist auch nichts zurück!!!! ich habe alles durch!!!

ich habe mal ein Handyguthaben aufgeladen, leider mit einem Zahlendreher auf ein fremdes Handy. Es waren nur 15 Euro, ich habe den Nutzer auf diese Tel. Nummer angerufen und ihm gesagt, dass das Guthaben einem 12 jährigen Kind gehört, er hat es nicht zurückgeladen, aber für ein Kind mit 12 Jahren ist das viel Geld. Ich würde es tun, denn wie in deinem Fall hat man keine Freude damit.

Aber wenn sich keiner meldet, behalte es, was sollst du sonst tun?