Zu Unrecht des Ladendiebstahls beschuldigt. Wie wahrscheinlich ist das und was könnte man in einem solchen Fall tun?

6 Antworten

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1. Solange nicht die tatsächliche Wegnahme bewiesen werden kann, ist der Träger des Hemdes der Eigentümer. Siehe dazu die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB

2. An oder in der Tasche hat niemand was verloren. Wer meint, dass der Tascheninhaber was geklaut hat, sollte diesen festnehmen und die Polizei rufen, die dann in die Tasche schaut. Hat er nichts geklaut, sollte sich der Festnehmende warm anziehen.

3.Diebstahlsverdacht muss sich auf eindeutige Fakten und nicht auf "Sie waren zu lange in der Umkleide" stützen. Wer auf solche Verdachtsmomente jemand fesnimmt (aufhält), sollte sich sehr warm anziehen.

4. Unterschieben ist schon eine Straftat, da  erübrigt sich die Diskussion.

Was du machen kannst? Auf die Polizei bestehen und bei dieser Strafanzeige wegen Nötigung und Freiheitsberaubung erstatten.

Bei nicht ganz billigen Sachen empfiehlt es sich immer, den Kassenzettel aufzubewahten.

Ansonsten gilt: In dubio pro reo. (im Zweifel für den Angeklagten).

Wird man beschuldigt, muss einem die Tat eindeutig nachgewiesen werden. Falls mal so ein Fall vorkommt, darauf bestehen, dass die Polizei als objektive Instanz hinzugezogen wird. Ladeninhaber und Detektive versuchen gerne mal rechtswidrig auf Einschüchterung zu setzen. Wird aber sofort eine Rechtsinstanz eingeschalten, geht dieser Schuss ins leere.

Passiert aber alles äusserst selten. Wenn Du wirklich so große Angst davor hast, sammle alle Einkaufszettel - so hast Du im Zweifel immer einen Nachweis.

deine Beispiele scheitern in der Realität daran, dass jemand den Diebstahl beobachtet haben muss - blosser verdacht reicht nicht, um jemand zu beschuldigen. der Mitarbeiter muss nicht nur sehen, dass etwas eingesteckt wird, sondern sogar, was eingesteckt wird. wenn deine bekannten solche Geschichten erzählen, sind sie sehr wahrscheinlich nicht wahr.

in den meisten läden sind Kameras- die zeichnen auf, dass jemand mit einem umgebundenen Hemd in den laden kommt. deutlich benutzte dinge wie halbvolle Lippenstifte können kein beweis für einen Diebstahl sein.

wenn dich jemand auffordert, deine tasche zu öffnen - mache es nicht. das ist keine pflicht.

und letztes Beispiel: wenn dir jemand was unterschiebt, dann sollte das eine große ausnahme sein- das beinhaltet nämlich kriminelle Energie und der ist man nicht so häufig ausgesetzt. selbst dann kann es sein, dass der betrug offensichtlich wird z.b. wenn sich bei demjenigen Gegenanzeigen wegen des unterschiebens häufen.

die Wahrscheinlichkeit ist klein, dass dir so etwas passiert. und wenn: auch das wirst du überleben. 

Ich bin schon 57 Jahre alt und das ist mir in meinem ganzen Leben noch nicht passiert, was Du da an Beispielen aufführst. Dann ist die Wahrscheinlichkeit weit höher, dass Du mal von einer Straßenbahn überfahren wirst.

Mach Dir mal nicht soviel Gedanken. lg Lilo

Du kennst komische Menschen! Also in meinem Bekanntenkreis ist so was noch nie jemandem passiert. Vor so was muss man keine Angst haben, das kommt so selten vor