Zu Unrecht angezeigt. Was soll ich tun?
Folgendes Problem: Vor einem halben habe ich über ein paar Wochen hinweg Kontakt mit einem Mädchen gehabt. Nach 4 Wochen haben wir uns getroffen und nach dem Treffen brach sie den Kontakt ab.
Ich wollte mehrmals wissen, wieso sie das tat.
Vor ein paar Wochen habe ich sie zufällig in meinem Profil gesehen und sie noch mal gefragt und bin etwas nervig (jedoch freundlich geblieben, hab sie nicht beleidigt o.ä.)
Habe mich dann dafür entschuldigt und keine Antwort mehr bekommen.
Gestern fragte ich sie, ob sie meine Entschuldigung annimmt.
Dann sagte sie, dass sie mich bei der Polizei anzeigen will, da ich sie angeblich über Mailboxnachrichten heftig beleidigt und bedroht habe, sodass sie nun Angst hat und Anzeige erstattet hat.
Man kann meine Unschuld durch
- Einzellverbindungsnachweis
- Zeugen
- Eintrittskarte vom Schwimmbad
- Vergleich meiner Stimme mit der Mailboxnachricht
beweisen.
Allerdings habe ich mich bei der Polizei beworben. Allerdings ist das Auswahlverfahren durch die Anzeige erstmal für mich beendet.
Wie wehre ich mich am besten?
13 Antworten
Erst einmal bleibt Dir nichts anderes als abzuwarten, wie das Verfahren gegen Dich selbst ausgeht. Wenn es nach § 170 II StPO (unschuldig oder nicht nachweisbar) eingestellt wird, dann wäre in einem nächsten Schritt zu prüfen, ob Du wider besseren Wissens beschuldigt wurdest. Wenn dies der Fall ist, wäre gegen die Anzeigenerstatterin ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung einzuleiten. Außerdem könntest Du dann möglicherweise Ansprüche auf Schadenersatz haben. Allerdings wohl kaum wegen dem entgangenen Einstellungtest bei der Polizei - denn Du weißt ja nicht, ob man Dich dort ansonsten überhaupt genommen hätte oder Du nicht sowieso durchgefallen wärest.
Außerdem könntest Du dann möglicherweise Ansprüche auf Schadenersatz haben. Allerdings wohl kaum wegen dem entgangenen Einstellungtest bei der Polizei - denn Du weißt ja nicht, ob man Dich dort ansonsten überhaupt genommen hätte
Falls es tatsächlich wegen der Anzeige scheitern sollte, habe ich da schon eine Idee :-)
Danke für deine Antwort!
Seit wann muss man seine Unschuld nachweisen??
Kannst eine Gegenanzeige stellen wegen falscher Verdächtigung. Ob noch eine Verleumdung dazu kommt hängt vom Sachverhalt insgesamt hat.
Hey,
am besten die ganze Situation bei der örtlichen Stelle schildern bei der du dich beworben hast.
Wenn du wirklich zu unrecht eine Anzeige bekommen hast dann wird sich das sicherlich klären lassen.
Und keine Sorge, es sind auch schon Kleinkriminelle wieder auf die rechte Bahn gekommen und sind Polizisten geworden.
Ich würde mir da keine großen Sorgen machen aber in Zukunft jeden Kontakt mit ihr vermeiden.
Eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne läge erst vor, wenn mit einem Verbrechen gedroht wird, Beleidigung ist ein Antragsdelikt und die Beweislage dürfte ja auch allenfalls bescheiden sein.
Wenn es ein Ermittlungsverfahren geben sollte, dann müsstest du dies ggf. angeben. Welche Schlussfolgerungen daraus gezogen werden, ist eine Frage, die dir nur derjenige beantworten kann, der die Auswahl unter den Bewerbern treffen wird.
Bleib ganz cool - zwischen sagen und tun ist ein riesen unterschied - 2 du zählst ja schon die sachen auf die deine unschult beweisen - ausserdem kinderkram - such dir halt ne andere und beachte sie nicht weiter !
Könnte eine Anzeige für mich ein Hindernis sein, was die Einstellung in den Polizeidienst betrifft?