Zu überteuerte Tickets gekauft, kein Widerrufsrecht?

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Bei Tickets vom Termin abhängig

Kein Widerrufsrecht gibt es zudem nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für Verträge im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Davon umfasst sind auch Tickets für Veranstaltungen wie Konzerte, Festivals oder Sportevents an einem festen Termin oder solche, die in einem genau angegebenen Zeitraum stattfinden sollen. Ob Bayreuther Festspiele oder Rock am Ring, bei derartigen Veranstaltungen hilft der Tipp mit dem „Online-Widerruf“ also nicht weiter.

aus: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kein-widerrufsrecht-fuer-online-tickets_085005.html

Zwei Blöde, ein Gedanke. ☺

Bei Tickets vom Termin abhängig

Kein Widerrufsrecht gibt es zudem nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für Verträge im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Davon umfasst sind auch Tickets für Veranstaltungen wie Konzerte, Festivals oder Sportevents an einem festen Termin oder solche, die in einem genau angegebenen Zeitraum stattfinden sollen. Ob Bayreuther Festspiele oder Rock am Ring, bei derartigen Veranstaltungen hilft der Tipp mit dem „Online-Widerruf“ also nicht weiter.

Nicht betroffen sind allerdings Veranstaltungen ohne festen Termin oder in einem lange vorab liegenden Zeitraum. Wie lange dieser Zeitraum sein darf, ist nicht festgelegt. Entscheidend fürs Widerrufsrecht ist aber, ob der Anbieter bereits Vorkehrungen für die Veranstaltung – wie die Anmietung von Räumen oder Bestellung von Speisen – treffen musste, wodurch er im Falle eines Widerrufs unverhältnismäßige Nachteile erleiden würde. Lässt sich das ausschließen, haben Verbraucher gute Chancen. Beispielsweise ließ das Amtsgericht Hamburg einen solchen Widerruf bei einem Gutschein mit zeitlich beschränkter Gültigkeitsdauer von einem Jahr zur Anmietung eines Ferrari zu (Urteil v. 07.06.2006, Az.: 644 C 100/06).

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kein-widerrufsrecht-fuer-online-tickets_085005.html

Wenn du es ignorierst bekommst du eine Mahnung, dann noch eine und irgendwann werden sie dich anzeigen. Du bist einen Kaufvertrag eingegangen und musst nun auch Zahlen, du hast ansonsten nur 2 Möglichkeiten.

  1. Du bist unter 13 Jahre alt, dann können deine Eltern den Kauf rückgängig machen.
  2. Du kannst dich beim Verkäufer melden und darauf hoffen, dass dieser so kulant ist und den Kauf freiwillig rückgängig macht.

Darf man erfahren wie viel du bezahlt hast und für was ?

Grüße :)

1000€ für zwei bts karten

Gerade gesehen das es sich um die Bangtan Boys handelt sieht aber schlecht aus, scheinbar kann man die Karten wirklich nicht stornieren. Vielleicht kannst du sie irgendwie weiterverkaufen um den finanziellen Schaden zu minimieren.

Tut mir leid für dich, für nächstes mal daraus lernen

Bei Veranstaltungstickets gibt es kein Widerrufsrecht. Das ergibt sich aus BGB 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9: "Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen: ... zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht"

Paragraph 312g Abs.2 Nr 9 BGB

Diesen Kauf kannst Du nicht stornieren.

Du hast einen rechtskräftigen Vertrag geschlossen und bist in der Zahlpflicht.