Zu erst Notar und dann Darlehensvertrag?

2 Antworten

Für den Abschluss eines Darlehensvertrages ist kein Notar erforderlich. Der Notar beglaubigt die Unterschrift des Bestellers eines Grundpfandrechts (Grundschuld oder Hypothek). Eine Beurkundung dieser Erklärung ist nur erforderlich, wenn sich der Eigentümer der sofortigen Zwangsvollstreckung in das Grundstück unterwirft. Dies verlangen nicht alle Banken. In Hessen kostet die öffentliche Beglaubigung der Unterschrift durch den Ortsgerichtsvorsteher nur 5 Euro. Es lohnt sich, mit der Bank zu reden, was sie braucht und was sie eigentlich haben will! Im Übrigen ist es sinnvoll, wenn der Grundstückskaufvertrag und die Bestellung von Finanzierungsgrundpfandrechten bei einem einzigen Notar erfolgt, weil hier verschiedene Treuhandaufträge miteinander kombiniert weden müssen und in vielen Fällen etwas schiefgeht oder sich zumindest verzögert.

Im Gegenteil, es ist ehr der sinnvollere Weg. Beim Notar wird letztendlichen ein juristischer Rahmen gesetzt innerhalb dessen der Hauskauf abgewickelt wird. Das fängt z.B. an mit Räumung durch den bisherigen Besitzer, Schlüsselübergabe, Beibringung von weiteren Unterlagen (Nachweise über Baugenehmigungen, Erschließungs-/Anliegerkosten, Unbedenklichkeitsbescheinigung der darunterliegenden Mülldeponie, laufende Gebühren, Grundstücksvormerkung, Zahlung 1.Teilbetrag, uswusf. Da gibt es mehrere Verfahrensweisen, bei uns ging das "Zug um Zug". Wir waren in der Situation zugegeben überfordert. Wir hätten uns die Unterlagen des Notars in Ruhe mitnehmen sollen, durchlesen, mit Rechtsanwalt besprechen und erst in einem 2. Termin unterschreiben. Ob Du ein Darlehn hast interessiert da nicht wirklich. Der Kaufvertrag regelt nicht wie Du an das Geld kommst. Er setzt nur voraus, daß Du zu gegebenem Zeitpunkt zahlen wirst. Ansonsten ist es hilfreich, wenn auch Hinweise für die Rückabwicklung niedergeschrieben sind, falls irgendeine der Parteien Voraussetzungen nicht schafft.