zu arbeit zu spät wegen unfall
hallo meine lieben, ich bin gestern in die arbeit gefahren und hab am wegrand ein unfallauto entdeckt. da es sich dabei um ne wenig befahrene strecke handelt hab ich mich um den unfall gekümmert und die polizei und nen notarzt geholt. ich sollte bis zum eintreffen von denen warten und hab das dann auch getan und mich währenddessen um die person, die ich leider auch noch kannte, gekümmert. Sie war ziemlich schwer verletzt. Jetzt das Problem. Ich bin dadurch eine halbe Stunde später in die arbeit gekommen. hab sogar vor schichtbeginn dort abngerfufen, dass ich am unfallort steh. da haben die gemeint das sei vollkommen okay. ich soll mir nut zeit lassen. jetzt hab ich aber, als ich dort war gleich ne abmahnung gekriegt, weil ich zu spät war.. darf sowas sein? und was kann ich da machen? gruß
15 Antworten

Ich würde gegen diese Abmahnung widersprechen. Arbeitsrechtlich ist das nicht korrekt!
Wenn der Arbeitgeber telefonisch einwilligt, dass man später aufgrund einer Notsituation kommt, dann ist die Abmahnung nicht gültig. Ich würd sagen, da versuchen die einen loszuwerden. Vorallem, darf eine Abmahnung aufgrund einmaliger Vorkommnisse, die nicht schwerwiegend sind, NICHT ausgesprochen werden.

Der Arbeitgeber braucht noch nicht mal telefonisch einzuwilligen. Man ist gesetzlich zur Hilfe verpflichtet - da braucht man nur darüber zu informieren.

Der Arbeitgeber braucht noch nicht mal telefonisch einzuwilligen. Man ist gesetzlich zur Hilfe verpflichtet - da braucht man nur darüber zu informieren.

Du hast angerufen und Bescheid gesagt, auserdem wäre es wenn du weitergefahren wärst unterlassene Hilfeleistung gewesen, Die Abmahnung ist nicht Rechtens wende dich an den Betriebsrat, wenn es einen bei euch in der Firma gibt

Da jeder zur Hilfeleistung verpflichtet ist,hast du genau richtig gehandelt und dich ja auch noch bei deinem Arbeitgeber gemeldet.
Die Abmahnung ist vollkommen daneben.
Die schon in den anderen Antworten vermerkt,solltest du,falls vorhanden,umgehend mit einem Betriebsratsmitglied deines Vertrauens sprechen.
Unter Vorlage einer Bescheinigung der Polizei bzw.der anderen Rettungskräfte muss beim Arbeitgeber Einspruch gegen die Abmahnung erhoben und eine umgehende Entfernung aus der Personalakte beantragt werden.
Dies ist auch über einen Antrag beim Arbeitsgericht möglich.Das sollte aber nur der letzte Schritt sein.

Was für eine absolue Frechheit! Das geht natürlich nicht, wenn du vorher tel. Bescheid gibst und dir gesagt wird, dass das ok geht. Sprich nochmal mit deinem Vorgesetzten? Und wenn das ncihts hilft: Kannst du dir von der Polzei bestätigen lassen, dass du als Erster am Unfallort warst? Vielleicht wirkt das.

Viel Glück! Es ist wirklich unglaublich, dass man sich richtig verhält und dann dafür auch noch eins auf den Deckel kriegt.

danke :)
überhaupt danke hier an alle :)

danke :)
überhaupt danke hier an alle :)

Gegen die Abmahnung kann Widerspruch eingelegt werden. Als Begründung für den Widerspruch kannst Du die gesetzlich vorgeschriebene Hilfeleistung erwähnen (Ersthelfer am Unfallort). Sollte die Abmahnung danach nicht zurückgenommen werden kannst Du dagegen Klagen. Mach Dir keine Sorgen wegen den Kosten die übernimmt Dein Arbeitgeber also such Dir den besten und teuersten Anwalt den Du finden kannst. Weil es ja auf den Streitwert ankommt würde ich bei einer Abmahnung die Höhe eines Jahresgehalt als Streitwert ansetzen.

Das stimmt so nicht! § 12 ArbGG sagt aus, dass in der ersten Instanz die Kosten geteilt werden. Und die Sache ist so offensichtlich, dass es keine weitere Instanzen geben dürfte. Um Streitwerte geht es eher im Zivilrecht.

Gilt aber nicht wenn Du eine Regressforderung wegen der Abmahnung einklagst und dann an das Arbeitsgericht verwiesen wirst.

Dann ist es immer noch die erste Instanz beim AG... Zivilrechtliche Regresse sind andere Baustelle.

Dann lies Dir nochmal die Ausnahmen bei der Kostenteilung durch. Verweis an das AG ist eine davon.
ich werd bei der polizei gleich anrufen und nachfragen ob die mir das bestätigen können. dann kann ich es heute noch in die arbeit mitnehmen und denen das zeigen...danke :)