Zollgebühren für Artikel von Hongkong nach Deutschland

2 Antworten

Beim Internetkauf gibt es einige einfache Freigrenzen:

Bis 22€ fallen keine Einfuhrabgaben an.

Bis 150€ fällt nur Einfuhrumsatzsteuer an (19%; gerechnet wird auf Warenwert + Versandkosten).

Ab 150€ fällt neben der Einfuhrumsatzsteuer auch ein spezifischer Drittlandszollsatz an, der richtet sich aber nicht nach dem Land, sondern nach der Ware (auf Bekleidung ca. 12% usw.).

Bei der Bewertung, ob diese Wertgrenzen eingehalten werden, kommt es lediglich auf den reinen Warenwert an (ohne Versandkosten). Musst Du aber z.B. bei 100€ Warenwert Einfuhrumsatzsteuer zahlen, werden zusätzlich zum Warenwert auch die Versandkosten versteuert (man spricht dann auch von der Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer bzw. Zoll).

"Gebühren" fallen beim Zoll für die Abfertigung nicht an, aber evtl. nimmt der Paketdienst eine Gebühr, wenn er für Dich die Zollabwicklung macht, da es sich dann um eine ganz normale Dienstleistung (wie z.B. Reparaturen von irgendwelchen Sachen) handelt. Dafür kann er zu Recht eine Gebühr nehmen, deren Höhe er selber festlegt.

Wenn die Rechnung außen am Paket dran ist, kommt die Sendung voraussichtlich zu Dir nach Hause, und Du zahlst die Abgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer, je nachdem was anfällt) an der Haustür; der Zoll darf und wird in der Regel Dein Paket kontrollieren, um sicherzustellen, dass keine verbotenen Gegenstände drin sind (z.B. Waffen und Drogen, aber auch Fakes), macht dies aber oft nur per Röntgengerät, seltener wird er das Paket öffnen. Fehlt die Rechnung, bekommst Du Post von Deinem zuständigen Zollamt, in der Du aufgefordert wirst, unter Vorlage eines Zahlungsnachweises (z.B. Paypal-Auszug) das Paket selber direkt bei diesem Zollamt abzuholen.

Hilfreiche Webseite des Zolls zum Thema: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/sendungen-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html