Zollbestimmungen bei Einfuhr von geschenktem, aber gebrauchtem Laptop aus USA
Hallo,
ich bin zur Zeit in den USA und habe hier einen gebrauchten Laptop, den ich in ein paar Wochen mit nach Deutschland nehmen will. Dieser ist eindeutig amerikanisch (Tastatur, ...), aber eben mindestens 5 Jahre alt. Mein Laptop in Deutschland hat den Geist aufgegeben und nun ueberlegt mein Freund mir hier einen neuen zu Weihnachten zu schenken, den ich fuer die Arbeit brauche. Dieser soll kein Mega Geraet sein, und waere alleine auch noch unter der Freigrenze von 450 Euro.
Was ist, wenn ich aber neben dem Neuen auch den gebrauchten einfuehren will? Wuerde der dann einen geschaetzten Wert bekommen, der sich zu dem des Neues addiert? Oder koennte ich durch Hinweis auf Programme, die teilweise von 2008 sind, nachweisen, dass das Geraet gebraucht ist und somit nicht in die Zollbestimmungen faellt?
Neben den Geraeten habe ich kaum Neues einzufuehren, daher ist das der Punkt, bei dem ich unsicher bin ob ich die Waren anmelden muss bei Einreise, oder durch die gruene Tuer kann...
4 Antworten
Bis 430 EUR (unteilbare Menge) kannst Du abgabenfrei einführen. Hat der Laptop mehr gekostet, zahlst Du pauschal 17,5%.
Dein Freund soll Dir eine Proforma-Rechnung für den gebrauchten Laptop ausstellen mit einem niedrigen, aber realistischen Wert (Preis z.B. über EBay ermitteln für ein vergleichbares Gerät).
Diese Proforma-Rechnung sowie die Rechnung für den neuen Laptop nimmst Du im Handgepäck mit und gehst am Deutschen Flughafen durch den roten Ausgang. Dort meldest Du die Laptops an.
Wenn der neue Rechner unter 430 EUR gekostet hat, zahlst Du für den nichts. Sollte der Wert für beide Rechner 430 EUR übersteigen, musst Du nur den gebrauchten Laptop verzollen (wie gesagt, mit 17,5%).
gebrauchtes, oder neu, ist dem Zoll egal es ist und bleibt eine "Einfuhr" nach >D<
frage beim Zoll einfach mal nach wie viel % ab-berechnet wird
Auch beim Zoll hat man schon Internet. Die schauen z.B. bei EBay nach.
Du musst dir auf jeden Fall bescheinigen lassen, das der Laptop ein Geschenk ist und du ihn umsonst bekommen hast, am besten, wenn vorhanden, die Originalrechnung zum Beleg über da Alter. Damit zum Zoll und den anmelden (Bei dfer Ausreise aus den USA, wohlgemerkt! und mit DEREN Beleg zum Deutschen Zoll bei der Einreise!. Dann solltest du eigentlich um die Zollgebühren rumkommen.
Alte Programme sind kein Beweis. Selbst ich "bügel" dir eien Lappi in 1 bis 2 Tagen auf alt, Optik und Software zusammen, Softwar auf "alt" ist in 1 Stunde gebügelt.
Wenn du nicht sicher bist immer durch rot gehen und fragen im schlimmsten Fall zahlst du Zoll aber keine Strafe.
ist nicht zu empfehlen. Wenn ein Zollbeamter einen schlechten Tag hat, kriegt er Dich dann dran wegen versuchter Steuerhinterziehung.
dabei wuerde dann der wert des gebrauchten geschaetzt, wie ich das verstehe? Gibt es da Listenpreise der Geraete, oder machen die das Pi mal Daumen?