Zoll hat einen zu hohen Warenwert gerechnet, kann man Geld zurückfordern?

5 Antworten

Ja hast du denn nicht beim abholen vom Zoll die original Rechnung und die Kaufseite /Bezahlung nachweisen müssen?


Du legst dort deine Rechnung und Beschreibung des Artikels vor, dazu den Nachweis, was du wann bezahlt hast und gut! - Das steht doch so in der Benachrichtigung, dass du das alles mitbringen sollst...

Oder ist es etwa so, dass du nur den Wert der Ware gerechnet hast und nicht den Gesamtwert, also die Versandkosten mit dazugerechnet hast?

Oder hast du gar DHL deine Verzollung machen lassen - die kassieren fast 30 euro dafür, die sie dir natürlich auch in Rechnung stellen und ide du bezahlen musst, wenn du die beauftragst?

Du hast 85,91 € Gebühren" bezahlt?

Wie schlüsseln sich denn diese auf? - da hast du doch einen Schrieb bekommen, etwa mehr Info wäre da schon angebracht, das klingt alles sehr "merkwürdig"..


der Zoll hat als Warenwert 200$ genommen. Insgesamt habe ich 85,91€
Gebühren bezahlt. Habe ich eine Chance was wieder zubekommen, wenn ja
wie sollte ich am besten verfahren. 

Vorab: Beim Warenwert wird der Gesamtbetrag genommen,der sich aus Waren- und Versandkosten ergibt. Das ist steuerrechtlich zwingend.

Auf dem Schreiben des Zolls steht normalerweise auch genau, wie sich diese Summe zusammensetzt. Nachdem du offenbar nicht selbst beim zuständigen Zollamt warst, um die Nachverzollung vorzunehmen, vermute ich, du hast mit dem Kauf auch gleich einen Transporteur mit der Verzollung beauftragt (etwa DHL).

Das ist zwar praktisch, aber ein teurer Spaß.

Rechnen wir mal: Warenkosten USD 200.-- inkl. Versand -> € 186.-- gerundet. Darauf EUSt in Höhe von 19% sind schonmal € 35,34, zzgl. Kosten der Verzollung (Gebühr DHL € 30.-- geschätzt). Je nach Warenart dürfte der Zollsatz bei mindestens 7% liegen, das wären dann nochmal knapp € 14.--.

Ja, könnte mit € 85.-- alles in allem durchaus hinkommen.

Hallo.

Du hast die Ware durch die DHL verzollen lassen, dann passt das genau mit den Kosten. (Gebühren)
Es war schon immer etwas teurer einen besonderen Geschmack zu haben.
Besonders die DHL mit Zollabfertigung.

Mit Gruß

Bley 1914

Die Rechnen auch Portokosten mit, außerdem haben Sie ggf. die Ware anders eingestuft.

Auf dem Zollbescheid steht die Adresse wo du reklamieren kannst.