Zoll Gebühren beim Import aus Korea nach Deutschland

3 Antworten

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Abgabenerhebung/abgabenerhebung_node.html


Das Sakko und die Weste werden nach dem Zolltarif abgerechnet. Auf Textilien ist i.d.R. 12% Zoll zu entrichten. Auf den Kaufpreis+Versand+Zoll kommen nochmal die 19% Mehrwertsteuer.

  • 100 USD = 75 EUR
  • 75 EUR x 12% = 9 EUR Zoll
  • (75+9) x 19 % = 15.96 EUR Einfuhrumsatzsteuer
  • 24,96 EUR gesamter Abgabenbetrag

Der Rest ist wahrscheinlich eine Gebühr von DHL - schau Dir die Rechnung nochmal genau an. Ansonsten hast Du 4 Wochen Zeit, EInspruch einzulegen.

Vielen dank für deine Antwort ! Ich hätte noch eine kleine Frage am Rande.Stimmt es, dass wenn der Wahrenwert unter 45 € ist keine zoll gebühren anfallen ? d.h. nur 19% Einfuhrumsatzsteuer ?

So wie ich das sehe sollte er unbedungt Einspruch einlegen. Scheint als paket gekommen zu sein und unter 150 Euro Wert - ergo nur 19% EUSt, kein Zoll!

So wie ich das sehe sollte er unbedungt Einspruch einlegen. Scheint als paket gekommen zu sein und unter 150 Euro Wert - ergo nur 19% EUSt, kein Zoll!

@SpediHAJ

Nachtrag: Voraussgesetzt, die 29 Euro sind alles Zollgebühren, und nicht Zoolgebühren plus Dienstleister-Pauschale für die Zollabwicklung.

Hey ihr, Erst mal vielen Dank für die beteiligung an dem Thema.Ich habe jetzt mal eine Kopie der Rechnung hochgeladen und hier angehängt.Was mir wirklich komisch vorkommt, ist dass die 28,54 anscheinend nur Einfuhrumsatzsteuer sind.Bei 74,96€ Warenwert inklusive Versand sind das aber eigentlich nur 14,25...

http://imageshack.us/photo/my-images/688/zolll.jpg/

Eshandelt sichum einen Kauf - also "gewerbliche" Sendung. Der Wert übersteigt 22 Euro (bis dahein wäre nichts zu zahlen), bleibt aber klar unter 150 Euro - selbst wenn möglicherweise noch Versandkosten dazukommen (kann mir nicht vorstellen, dass die über 75 Euro liegen...). Daher gilt: Es handelt sich um eine "gewerbliche Sendung mit geringem Wert", auf die nur die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten ist. Diese entspricht in der Höhe der Mehrwertsteuer - also 19%. http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Sendungen-mit-geringem-Wert/sendungen-mit-geringem-wert_node.html

Was aber sein kann - schau Dir die Rechnung noch mal genau an - es könnte sein, dass die Firma, die die Zollabwicklung für Dich durchgeführt hat, eine Abfertigungsgebühr für IHRE Dienstleistung in Höhe von ca. 15 Euro kassiert hat. D.h. das wären dann keine Zollabgaben, und ein Einspruch wäre sinn- und erfolglos. Die Firma z.B. UPS, DHL, ... - keine Ahnung wer das war, müsste aber in dem Schreiben stehen) hat Dir die Arbeit der Zollabfertigung abgenommen, und verlangt für ihre Arbeit Geld. Dabei sind 15 Euro eine eher geringe Summe - man hört von Beträgen bis zu 35 Euro oder mehr. Wenn das so ist, sieh es positiv: Du hast Zeit gespart. Und Fahrtkosten. Denn Du mustest nicht zum Zollamt fahren, um Dein Paket dort abzuholen.

Hallo, ich habe heute eine erfreuliche Antwort zu meinem Reklamationsschreiben erhalten. Bin zu faul um das alles abzutippen also geb ich nur das Fazit:

-Es fallen bis 22 € Gesamtwarenwert keine Einfuhrumsatzsteuern an.

-bis 150€ Gesamtwarenwert fallen keine Zölle an (nur Einfuhrumsatzsteuer)

-Bittet euren Lieferanten die Versandkosten explizit aufzuführen, ansonsten wird ein Tabellenwert genommen der viel höher ist als die tatsächlichen (in meinem Fall wurden 80€ angesetzt anstatt der wirklichen 7,50€) dieser wird dann auf euren Warenwert draufgeschlagen und mit versteuert.

Ich bekam 14,60€ zurückerstattet juhu :-)

Falls ich jemand helfen konnte bitte Daumen hoch klicken.