Zoll Einfuhrsteuer nach Auslandsjahr mit VISA?

4 Antworten

Fürs Übersiedlungsgut erfüllst Du  nicht die notwendigen Vorausetzungen

"Eine der Voraussetzungen der Anerkennung von Waren als
Übersiedlungsgut ist, das der gewöhnliche Wohnsitz vor der Übersiedlung mindestens zwölf Monate außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft bestanden haben muss"

du bist aber nur  10 Monate drüben gewesen Zudem musst Du es 6 Monate vor der Rückkehr gekauft haben.

Die Waren müssen dem Begünstigten tatsächlich gehören, und von ihm - im Falle nicht verbrauchbarer Waren - seit mindestens sechs Monaten vor der Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes in die EU benutzt worden sein.

Und hier zu

....Und was wenn ich denen sage dass ich vorhatte länger zu bleiben?......

Du
bist bei weitem  nicht der erste Austauschschüler/in. Die Zöllner
wissen, wie lange ein Austauschjahr in der Regel dauert. Da hilft auch
dein 5 JAhresvisum nicht. Die sind nicht von vorgestern. Außerdem musst
du es nachweisen.

Du hast 430€.  Anteilig angerechnet odr auf mehere Personen
aufgeteilt werden können Artikel dann, wenn Sie (sinnvoll) teilbar sind.
z.b. Klamotten.

ein Iphone/Tablet/Computer ist nicht teilbar und kann daher ei Überschreitung nicht anteilig angerechnet werden.

Du hast 430€ frei. Zusätzlich kannst Du bis zu weiteren 700€ vereinfach/pauschalisiert verzollen. und zwar mit 17,5%

tinyurl.com/PAUABZO

Überschreiten deine Einfuhrabgabenpflichtigen Waren nicht 700€ darfst Du vereinfacht verzollen.

Überschreiten Sie die 700€ must Du diese normal verzollen.

Bis 1130. (430+700) kann man vereinfach verzollen. Ab zusätzlichen 
701 zur den 430 und aufwärtsmuss man voll verzollen. Ab 1zusätzlichen
-700 vereinfacht

du musst Alles verzollen, was über 430€ geht.

denk daran die Belege auf zubewahren.

Der Zoll / Die zöllner sind vieles. Aber 1 bestimmt nicht und das ist
"blöd/naiv".Die sind gut aus-und weitergebildet. Die können schon gut
erkennen,  ob ein Kleidungstücke nur ein paar mal  getragen /gewaschen
worden oder  "wirklich" alt sind. Die kennen für viele Artikel auch die
gängigen Preise..  Bei Tablet, smartphone & Co erkennt man es an der erätenummer, woher das Gerät kommt.

Und die Tricks wie Paar mal waschen/tragen, Ediketten / Preisschilder
/ Schilder... abschneiden, nicht alle Belege aufheben .... die Tricks
sind "alt"

Bei haupten kann man viel. Das Reicht im Fall der Fälle aber nicht
aus.  Bzw. Wenn der Zoll einen wirklich auf den Kieker / Interesse  hat
hilft das nichts...

Beim Zoll gilt die umgekehrte Beweislast.

Nicht der Zoll muss den Reisenden  was nachweisen/beweisen.. Der Reisende  den Zoll beweisen, wo  er  gekauft hat/ was was er bezahlt hat /wann er bezahlt hat.

Kann man keinen Preis nennen recheriert der Zoll ihn oder schätzt
ihn. Das kann  ggf./eventuell im Endeffekt teurer sein,als mit den
Belegen

dein Visa wird nicht reichen. Auslandsjahr, du bleibst dann ja in Dland. 

Und was wenn ich denen sage dass ich vorhatte länger zu bleiben? Auf der Website steht folgendes: Ausnahmen sind möglich, wenn der Begünstigte nachweisen kann (z.B. durch seinen Arbeitsvertrag), dass er zumindest die Absicht hatte, zwölf oder mehr Monate außerhalb der EU zu leben. Wenn ich denen sage ich hatte das vor und auch mein Visum ist noch gültig müssten mir die das doch glauben.

@vk2001

irgendwas sagen reicht nicht, das muss glaubhaft nachgewiessen werden. Dazu braucht man Unterlagen in Form von Arbeitsverträgen. Eine Schule wird das nicht können

Kleidung hattest du dabei. Hängt ja kein Preis Schild ran. Handys wenn die schon ausgepackt sind, ja was wollen die machen xD .... Ich hab sogar 3 iPhones und die goldene Watch, sagt auch keiner was xD

Darfst halt die Verpackung nicht mitführen

Kleidung hattest du dabei. Hängt ja kein Preis Schild ran

Auch die Zölner kennen die gängigen US marken/Artikel und Preise..

Kleidung hattest du dabei. Hängt ja kein Preis Schild ran

Die Gerätenummer überprüfen. an der erkennt man, woher das Gerät kommt.

Außerdem hilft das im Zweifelsfall nichts.  Denn

Beim Zoll gilt die umgekehrte Beweislast.

Nicht der Zoll muss den Reisenden  was nachweisen/beweisen.. Der Reisende  den Zoll beweisen, wo  er  gekauft hat/ was was er bezahlt hat /wann er bezahlt hat.

Nein, VISUM sollte nicht reichen. Musst du wohl Zahlen...