Zoll - Rücksendung nach Japan, Erstattung der Zollgebühren?
Hallo Liebe Community,
ich werde einfach aus den ganzen Zollformulierungen, Paragraphen usw. einfach nicht schlau... kurze Schilderung:
ich hatte im Juni dieses Jahres eine PVC Figur aus dem japanischen Amazon Store eines Marketplace Sellers gekauft, diese kam dann auch am 16. Juni bei mir an, der Postbote kassierte gleich vor meiner Haustür die Zollgebühren ab (satte 97€, ja die Figur war nicht ganz günstig ^^). Leider war der Kopf der Figur defekt und nach 1 1/2 Wochen schreiben mit dem Verkäufer kamen wir zum Entschluss, dass ich Ihm das Produkt wieder zurückschicken soll und er Portokosten sowie den vollen Produktbetrag zurückerstattet. Also habe ich 2 Tage später das Paket an TNT übergeben, anbei waren die ganzen Pflichtdokumente für die Zollbehörden.
Nun zu meinem Problem: Da ich aus den Formulierungen auf Zoll.de nicht wirklich schlau werde, wann denn genau ein Erlass Bzw. Erstattungen der Zollgebühren gültig sind, wollte ich nun die Gutefrage.net Community um Rat bitten. Ich habe mir schon diese 0223 und 0235 Formulare ausgedruckt und ausgefüllt, jedoch habe ich auch was von einer Zollausfuhranmeldung gelesen, jedoch ist das Paket schon seit 2 1/2 Monaten wieder zurück in Japan und alles, was ich den Zollbehörden noch als Beweis mitschicken könnte, wäre der Sendungsnummerverlauf von TNT.
Bitte dringend um Hilfe :/
PS: Die Frist für das Einsenden des Erstattungsantrags beläuft sich auf 1 Jahr nach Zahlung der Zollgebühren, soweit ich richtig gelesen habe, jedoch will ich es nicht noch weiter aufschieben und frage deshalb schon um Rat :)
2 Antworten
Der Zoll ist da, wie immer, preußisch korrekt (sogar in Bayern).
Ob die Dir die "Rückware" zwecks Erstattung der Einfuhrabgaben anerkennen, läßt sich schwer beurteilen. Viel Ermessensspielraum haben die Zöllner da nämlich nicht.
Für eine korrekte Rückwarenabwicklung hättest Du eigentlich mit der Ware beim Zollamt aufschlagen müssen (oder Dir gegen Gebühren einen Zöllner nach Hause bestellen), um Dir die "Nämlichkeit" der Rückware bestätigen zu lassen, z.B. durch die Seriennummer, bebilderte Beschreibung usw.
Ob das jetzt im Nachhinein nur durch Einreichen des entsprechenden Antrages noch machbar ist, kann ich nur mutmaßen: es klappt oder es klappt nicht.
Viel Glück!
Ich denke, daß Du Dir den Aufwand mit dem japanischen Zoll schenken kannst. Abgesehen davon, daß es lange Zeit dauern kann, bis Du von dort eine Antwort bekommst -selbst wenn Du der Sprache mächtig bist und Dein Anliegen in japanischer Schrift formulieren kannst-, wird unser Zoll das nicht ohne weiteres zur Kenntnis nehmen oder anerkennen.
Aber hier gehts ja nicht um ein Millionengeschäft mit erheblicher Rückerstattung von Einfuhrumsatzsteuer und Zollabgaben zu Lasten des Fiskus. Wenn Du unseren Zöllnern den Sachverhalt einleuchtend darlegst und ihnen zu verstehen gibtst, daß Du als Privatperson die Abläufe und behördlichen Forderungen beim besten Willen nicht kennen kannst, wird ein bürgernaher Sachbearbeiter dort auch ignorieren, daß Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und Deinen Antrag auf Rückerstattung abstempeln.
Aber: vor Gericht, auf hoher See und halt auch vor dem Zoll sind wir in Gottes Hand......
Das ist ein dummer Fall. Ich glaube nicht, dass das Zollamt dir die Zoll- und Einfuhrgebühr erstattet, denn die waren mit der Einfuhr der Ware fällig.
Wenn Du allerdings bei Anruf beim Zollamt eine andere Auskunft erhalten hast (hoffentlich hast Du Dir den Namen der Mitarbeiterin geben lassen), würde ich auch nicht locker lassen.
Hey, danke für die Antwort :)
leider habe ich mir den Namen der Mitarbeiterin nicht gemerkt, verdammt.. und wie meinst du das mit ,,[...] erstattet, die waren mit der Einfuhr der Wäre fällig. [...]“ verstehe ich jetzt nicht so ganz, weil die Ware ja nun wieder außerhalb der EU ist. :)
Das ist ja eben das besondere und "dumme" an diesem Fall. Diese Gebühren hast Du für Zoll und als Einfuhrgebühr gezahlt und ich weiß wirklich nicht, ob das zurück erstattet wird.
Vorsichtshalber würde ich dort noch einmal anrufen und den Fall schildern und Dir den Namen des Auskunftgebenden notieren, damit Du ihn im Erstattungsschreiben angeben kannst. Dann sieht das schon anders aus. Die werden ja nicht behaupten wollen, dass die Mitarbeiter falsche Auskünfte geben. Am besten, das Gespräch mitschneiden, sofern Du diese Möglichkeit hast.
Hmm, ok, vielen Dank erstmal für die schnelle und ausführliche Antwort :)
Ich hatte noch am Tag nach Warenerhalt beim zuständigen Zollamt in Frankfurt/Main angerufen, dort meinte die Mitarbeiterin, dass ich die oben genannten Dokumente samt Lieferungsbeleg ans Zollamt nach Frankfurt schicken soll. :/
Ich frage mich auch, ob es nicht möglich wäre bei den japanischen Zollbehörden einen möglichen Beleg anzufordern oder etwas dergleichen. Naja, ich werde wohl nächste Woche wohl erstmal alles ans Zollamt schicken und dann auf Rückmeldungen warten.
vielen Dank nochmal!