Zivilrechtliche Ansprüche geltend machen?

3 Antworten

Die Gerichts- und Anwaltskosten bei Zivilprozessen richten sich nach dem vom Gericht festgesetzen Streitwert, also der Höhe deiner Forderung, und nach dem Prozessausgang. Wenn du den Prozess gewinnst, bezahlt der Gegner alle Prozeßkosten. Wenn du verlierst, bezahlst du alle Kosten. Bei einem Vergleich werden die Kosten geteilt.

Offenbar ist der Teil des Strafverfahrens, der dich betrifft, eingestellt worden. Dann brauchst du nicht auf die Hauptverhandlung zu warten.

Alles natürlich ohne Gewähr! :-)

Oh, vielen Dank!! Dann werde ich das wohl machen.

@Nirakeni

Lasse dich von einem Rechtsanwalt beraten!

@Nirakeni

Hey Nirakeni

Bedenke das du erstmal alle Kosten vorlegen muss. 

Hat der Beschuldige weder Einkommen noch Barvermögen kannst du höchstens einen Titel erwirken. 

Lasse dir die Kosten eines zivilen Rechtsstreits gut durchrechnen. Der Steuerzahler steht hier in keinerlei Verantwortung. 

Was nützt Dir ein Titel, wenn der Beschuldigte zahlungsunfähig ist? Die Kosten für den Anwalt trägst Du erst mal selbst.

Giwalato 

Ohne auch nur die allergeringste Information, worum es hier überhaupt geht, kann dir NIEMAND diese Frage beantworten.