Zivilrechtliche Ansprüche geltend machen?
Ich habe Anzeige gegen eine Person Anzeige gestellt, bei der schon mehrere Verfahren anhängig sind. Meine Anzeige fällt dabei nicht sonderlich ins Gewicht, wie die Staatsanwalt mir schreibt. Allerdings könnte ich nach § 154 gesondert zivllrechtliche Ansprüche stellen.
Muss ich das nach der Hauptverhandlung machen? Wie hoch wären in etwa die Rechtsanwaltskosten?
Danke für eure Antwort.
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3 Antworten
Die Gerichts- und Anwaltskosten bei Zivilprozessen richten sich nach dem vom Gericht festgesetzen Streitwert, also der Höhe deiner Forderung, und nach dem Prozessausgang. Wenn du den Prozess gewinnst, bezahlt der Gegner alle Prozeßkosten. Wenn du verlierst, bezahlst du alle Kosten. Bei einem Vergleich werden die Kosten geteilt.
Offenbar ist der Teil des Strafverfahrens, der dich betrifft, eingestellt worden. Dann brauchst du nicht auf die Hauptverhandlung zu warten.
Alles natürlich ohne Gewähr! :-)
Lasse dich von einem Rechtsanwalt beraten!
Hey Nirakeni
Bedenke das du erstmal alle Kosten vorlegen muss.
Hat der Beschuldige weder Einkommen noch Barvermögen kannst du höchstens einen Titel erwirken.
Lasse dir die Kosten eines zivilen Rechtsstreits gut durchrechnen. Der Steuerzahler steht hier in keinerlei Verantwortung.
Was nützt Dir ein Titel, wenn der Beschuldigte zahlungsunfähig ist? Die Kosten für den Anwalt trägst Du erst mal selbst.
Giwalato
Ohne auch nur die allergeringste Information, worum es hier überhaupt geht, kann dir NIEMAND diese Frage beantworten.
Oh, vielen Dank!! Dann werde ich das wohl machen.