Hallo Juraexperten und solche, die es werden wollen!
Ich helfe gerade einem Kollegen, der leider kaum Deutsch spricht. Kurz gesagt wurde unter seinem Namen ein Kauf getätigt (Streitwert 550€), die Ware wurde an die Betrüger geliefert, die Rechnung ging an ihn. Gleichzeitig wurde er polizeilich vorgeladen, wegen Verdacht auf Betrug und Helerei (ist bisschen komplizierter, hängt mit der Masche der Betrüger zusammen). Die staatsgerichtliche Anklage wurde aber fallen gelassen und seine Unschuld so bewiesen.
Jetzt dachte er, dass sich das mit der Zahlung auch erledigt hatte, aber die Firma will natürlich immer noch die 550€ haben und hat deshalb nach zahlreichen Mahnungen einen Vollstreckungsbescheid geschickt. Gegen diesen hat er mit meiner Hilfe fristgerecht Widerspruch eingelegt. Die Sache wurde jetzt an das Amtsgericht übertragen und nun zu meiner Frage:
"die Klagepartei wird aufgefordert, den im Vollstreckungsbescheid bezeichneten Anspruch innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zustellen dieses beschlusses in einer der Klageschrift entsprechenden Form in dreifacher Fertigung zu begründen".
weiter unten:
"Die beklagte Partei wird aufgefordert, auf das Klagevorbringen innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung einer Anspruchsbegründung schriftlich zu erwidern, falls sie sich gegen die Klage verteidigen will".
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Verstehe ich das richtig, dass der Händler der Kläger ist und mein Kollege der Beklagte? Immerhin wollen DIE ja Geld von IHM.
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Muss mein Kollege jetzt abwarten bis die Klagepartei den Anspruch in einer Klageschrift schriftlich begründet hat und erst DANN schriftlich erwidern? Oder muss er auch direkt ab JETZT erläutern, warum er seiner Meinung nach nicht zur Zahlung verpflichtet ist?
Wie erfährt er von der Klageschrift des Klägers - wird ihm die ebenfalls zugeschickt (und deshalb die dreifache Fertigung)? Er will natürlich keine Frist versäumen. Also erstmal abwarten oder direkt tätig werden?