Zivilen Führerschein abgeben, bei der Bundeswehr angestellt. Bei wem muss ich das melden?

5 Antworten

Du musst es deinem Dienstherren melden. Alles wofür du jetzt rechtlich belangt wirst musst du melden. Tust du es nicht und es kommt raus (und es kommt raus) wird das schwere Folgen haben.

Wenn genau meinst du mit Dienstherren? 

Das Strafverfahren wurde eingestellt ich muss nur die MPU machen..

Kannst du mir ein Gesetzt, eine Vorschift, ein Befehl o.ä. nennen, aus dem hervor geht, dass man das dem Dienstherren melden muss? Ich denke nicht. Jedenfalls habe ich das noch nirgendwo gesehen. Lasse mich da aber auch gerne eines Besseren beleheren.

Angeben kannst Du es, brauchst Du aber nicht. Da die "Tat" vor Deinem Eintritt in die Bw erfolgt ist, liegt keine evtl. Schädigung des Ansehens der Bw in der Öffentlichkeit vor. Der Diziplinarvorgesetzt hat keine Veranlassung für eine Disz.-Maßnahme.

Falls Du zum Bw-Führerschein kommandiert werden solltest, wird ohnehin vorher beim Zentralregister nachgefragt.


Danke für die Antwort, ich würde es trotzdem lieber melden.. Besser ich sage es bevor es anderweitig raus kommt. Melden dann beim Disziplinarvorgesetzten?! 

@KpTrpFhr

Sprich zuerst mal mit dem Spieß. Der puhlt es dem Alten dann bei, wenn die Stimmung günstig ist.

Ich würd es auch dem Spieß melden. Der ist ja nicht umsonst die "Mutter der Kompanie" . Wenn du es erst sagst wenn du mal als Fahrer eingeteilt wirst...wirft das ein schlechtes Bild auf dich. Vielleicht fragt er nicht mal warum du ihn abgeben musst wenn es noch deinem Dienstantritt war. 

Frag doch in der Personalabteilung oder einem Vorgesetzten nach was du wem zu melden hast. Führerscheinentzug ist mMn, wenn es beruflich nicht relevant ist, nicht meldepflichtig.

in deiner personalstelle