Zinsen bei Mahnbescheid/ Vollstreckungsbescheid?

3 Antworten

Zinsen nicht, aber dabei wird es sich um zugeschlagene Gerichtskosten oder sonstige Nebenforderungen handeln. Steht aber alles auch genau im Mahnbescheid aufgeschlüsselt.

Ja da steht halt hauptforderung ab 28.04.2016 390 Euro Danach kamen die Gerichtskosten hinzu, habe mir einen Zinsrechner gesucht im Internet, und hab es Berechnen lassen, würde hin Kommen, danke dir

@Michaela34

Die Gesamtsumme im Vollstreckungsbescheid ist entscheidend. Für Forderungen die darüberhinaus gehen, benötigst Du vom Gläubiger eine aktuelle Forderungsaufstellung.

Die Zinsen erscheinen als überhöht.

  • Wann wurde der Vollstreckungsbescheid erlassen (erste Datum mittig unter "Vollstreckungsbescheid")?
  • Wie hoch sind die Kosten (Nr. II.)?
  • Was steht im Abschnitt Zinsen (Nr. III. oder IV.)?
  • Was steht unter der Summe hinsichtlich der laufenden Zinsen?
  • Was steht im weiteren Text hinsichtlich der Verzinsung für die Kosten?

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Wenn bspw. im Vollstreckungsbescheid ausgesprochen ist

hinzu kommen laufende Zinsen: zu I. 1 Zinsen von *5,000 Prozentpunkten über dem jeweils gültigem Basiszinssatz aus *******390,00 EUR ab dem 15.04.2016

bedeutet dies, dass bis 25.02.2017 insgesamt 13,92 € Zinsen aufgelaufen sind. Dazu kommen dann noch die Kostenzinsen.

der mahnbescheid kostet auch geld. die darf die freundin natürlich auch zahlen

ist alles Bezahlt mittlerweile, nur die Frage ist halt ob ein verkäufer innerhalb von 3 monaten 60 Euro gebühren erhebt. anwaltsgebühren sind aufgelistet ab April. trotz hoch und runter rechnen kommen wir nicht auf den Betrag den sie tatsächlich eingekauft hat, deswegen meine Frage.

@Michaela34

dann lasst euch eine genaue aufstellung schicken wie sich die summe zusammensetzt.