Zimmerlautstärke, Nachbar beschwert sich bei vermieter, dünne Wände

2 Antworten

Der Mieter kann nicht verklagt werden. Der Vermieter auch nicht, vorausgesetzt zur Zeit der Errichtung des Hauses wurde der damalige Stand von Wissenschaft und Technik beachtet. Jegliche Wohngeräusche sind dann hinzunehmen. Der neue Mieter hat das Recht, zu kündigen und auszuziehen, wenn's ihm nicht gefällt, Frist drei Monate.

mach eine Gegenmbeschwerde, du würdest von ihm alles hören.... vor allem nachts in der schlafstube. Meist sind die Bürger danach lieber still