zimmer teilen bei jugendfreizeit? gesetze?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich wüsste von keinem Gesetz, welches das "sich ein Zimmer teilen" verbietet. Aber ein DH für den Einwand von marlylie: Das ist ein absolutes "Killerargument". Ihr seid ja in einer Leiter- und daher Vorbildfunktion unterwegs und daher dürft ihr euch das nicht erlauben!Das ist ein grosser Unterschied zu privat unterwegs zu sein. Da hätte ich gesagt -> Sex mit Minderjährigen ist verboten (da gelten in Schweden trotz aller sonsigen Offenheit sogar strengere Gesetze, als hierzulande!), aber ob ihr zusammen in ein Zelt kriecht oder euch ein Zimmer teilt, ist egal. Aber eben - in eurer FUNKTION geht das nicht.....

wenn du 14 bist und er 18 ist, solltet ihr das mit dem zimmerteilen lassen, denn auch wenn nichts zwischen euch passiert, so brauchen nur einige, die dich nicht leiden können, das gerücht in die welt zu stzen, dass zwischen euch etwas gelaufen sei - und er hat ruck-zuck den verdacht von missbrauch einer minderjährigen am hals...

und nichts ist schlimmer, als aufgrund eines verdachts / falscher aussage einen rufmord zu erleben, weill die welt lieber solche katastrohennachrichten hört als die wahrheit...

und - wie sollte er beweisen, dass er unschuldig ist - selbst, wenn du sagst, dass nichts passiert ist, wird immer eine unangenehme stimmung herrschen...

also - teile das zimmer mit irgendjemandem in deinem alter...lg

tja, wohl wahr. aber verstößt es auch gegen das gesetz?denn er ist ein Streber... niemand würde denken dass er auch nur irgendwas tut.

@Meineigenerweg

dem gestz ist es erstmal ziemlich egal, ob er ein streber ist...

wenn nur 1 - 2 böse zungen behaupten, dass da irgendetwas "gelaufen" ist, hat der junge mann probleme, um um seinen guten ruf zu kämpfen - und nichts ist so schnell ruiniert wie ein guter ruf - selbst wenn sich hinterher herausstellt, dass gar nicht wahr ist an den behauptungen...

denke mal an den kachelmann-prozess, wo herr kachelmann letztendlich freigesprochen wurde - sein ruf hat trotzdem so einen schlag wegbvekommen, dass er wahrscheinlich nie wieder so an der spitze in den medien arbeiten kann, wie es vorher war - auch seine beliebtheit hat eingebüsst, weil viele sich doch nicht sicher sind, ob da nicht doch etwas wahres an der ganzen geschichte ist, lg

Bei einer christl. Jugendfreizeit sollte in den Zimmern die Geschlechtertrennung gewahrt bleiben! Strafbar ist Sex mit 14 weder in der BRD noch in Schweden!

Anders ist es u.a. in Belgien, der Schweiz, England (jew. 16) sowie in Dänemark und Fkr. (jew. 15)!

Es gilt immer das Gesetz des Landes, in dem man sich aufhält.

Auch in Schweden gilt man mit 18 als volljährig. Es ist nicht empfehlenswert, wenn du mit Betreuern des anderen Geschlechts das Zimmer teilst, wenn du selber nicht volljährig bist. Außerdem ist es auch unpraktisch, wenn man sich umziehen will.Versuche besser ein Einzelzimmer zu bekommen, das ist auch im Sinn des anderen Betreuers!

einzelzimmer wär traumhaft, leider gibts sowas nicht...