Zigarettenkauf an Minderjährige, Strafe?

6 Antworten

Du wirst deswegen nicht vorbestraft. Ich will mal, ohne nachsehen zu müssen, raten, dass es sich wohl um eine Ordnungswidrigkeit handelt (die allerdings in Härtefällen saftige Geldstrafen nach sich ziehen können). Aber ein Verstoss gegen das JuSchG liegt eindeutig vor:

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten,

Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an

Kinder oder Jugendliche

weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen
gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.
an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2.
durch
technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt
ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.

Quelle:gesetze-im-internet.de

Richtig! Nach §28 Jugendschutzgesetz.

Bis zur 50.000 Euro.

Da der § 28 eher für Veranstalter und Gewerbetreibende gedacht ist, dürfte hier maximal (4) Treffen. Und da die 50.000 eher als empfindliche Strafe für Gewerbetreibende gedacht ist, hält sich das ganze bei jugendlichen/erwachsenen arg in Grenzen.

Wenn überhapt bekommst du ein kleine Strafe. (Ordnungswidrigkeit). Aber deine Freundin ist ja nicht besonders nett, dich direkt zu verpfeifen.

Bis zur 50.000 Euro Strafe sind also klein?

@njjjj

Ja und falsch parken kostet 100.000 Euro Strafe. Sei doch mal realistisch. Keiner drückt dir so ne Strafe auf jemals. Auch wenn das so irgendwo steht und vllt auch richtig ist, wird das nicht der Fall sein.

@Snakefist23

Heißt ja nicht umsonst bis zur 50.000

@njjjj

Wie kommst du auf 50.000? Sie hat gekauft nicht verkauft !!!

Großes Dankeschön für Ihre/Eure Antworten!

Also habe ich das richtig verstanden, dass ich keine Strafanzeige erhalte, sondern "nur" eine Geldstrafe?

Wenn ich schon lese, dass es mich bis zu 50.000€ kosten kann, dann wird mir schwarz vor Augen. Wie gesagt, da ich Student bin, muss ich auf jeden Pfennig achten und weiß beim besten Willen nicht, wo ich auch nur 1000€ auftreiben soll auf die Schnelle...

Das gibt weder 50.000 strafe noch ist das Berufsleben vorbei ;-)

Es kommt darauf an wie alt du bist :/

Da sie Volljährig ist (also ü18) Kann sie nach §28 Jugendschutzgesetz,   wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden.

@njjjj

Nunja ich meinte es so das wenn sie noch unter 21 ist nach dem Mildernden Jugendstrafgesetzt die Strafe mildernd ausfällt

@Kinzy564

Da es keine Straftat ist, sondern eine Ordnungswidrigkeit ist das irrelevant.

@njjjj

Achso dann nehme ich das zurück ;D

Du..heit in Reinkultur.

1.)  Kauft und konsumiert man generell keine Zigaretten.

2.)  Schon gar nicht für Minderjährige.

3.)  Muss niemand Zigaretten weg schmeißen. Man kann sie auch verschenken. Der Besitz von Zigaretten ist keine Ordnungswidrigkeit.

4.)  Was du getan hast, war "nur" eine Ordnungswidrigkeit und hat mit Polizei nichts zu tun. Somit gibt es auch keine Strafanzeige, keine Polizei Vorladung usw. .

Es gibt nur eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige.