Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum eingetragenen Wohnrecht meiner Oma. Sachverhalt ist folgender: Vertrag über Wohnrecht geschlossen 1990, im Grundbuch eingetragen, Vereinbarung beinhaltet Zahlung der Nebenkosten, Festlegung welche Räume zu Ihrer Wohnung gehören, sowie MITbenutzung der Gemeinschaftsräume.
Das Wohnrecht wurde mit meinen Eltern vereinbart, mein Vater ist 2007 verstorben, Haus ging im Zuge der Erbengemeinschaft auf meine Mutter, meinen Bruder und mich über.Meine Mutter ist nun ausgezogen, mein Freund und ich eingezogen, teilen uns mit meinem Bruder dort eine 5 Zimmer-Wohnung des Hauses quasi als WG. Das Erdgeschoss ist die Wohnung meiner Oma.
Nun ist es seit einigen Jahren so, dass meine Oma ihr wohnrecht NICHT nutzt, 1x die Woche Post abholt und rumschnüffelt (Ihre Wohnung ist in sich abgeschlossen, unsere nicht, offenes Treppenhaus).
Anfangs war das Verhältnis zu ihr super, nun mäkelt sie nur noch rum, alles bzgl. Renovierung geht nicht schnell genug (wohnen hier seit 7/13), ihre Priorität wäre "den Garten für die Nachbarn schön zu machen" unsere ist zuerst der Innenausbau und irgendwann der Garten! Zudem zahlt sie Ihre Nebenkosten so, wie es ihr grad mal passt. Vereinbart mit meinen Eltern vor zig Jahren waren mal 150,00€, nun sind es im Sommer mal 100,00€, einige Monate hat sie gar nichts an meine Mutter gezahlt, weil sie verbrauche ja nichts.... Alles in Allem ist die Situation für uns unerträglich geworden, mit ihr reden bringt nix, sie und ihr Lebensgefährte sind sozusagen dem Altersstarrsinn und der Rechthaberei verfallen! Meine Fragen sind nun:
1) Was im Detail gehört zu den Nebenkosten, die sie anteilig mit tragen muss?
2) Bedeutet Mitbenutzung der Gemeinschaftsräume, dass Sie dort mitbestimmen kann, wie etwas steht/eingerichtet ist (um zu Waschen müssen wir ein Mal ums Haus rum, durch Ihre Wohnung wäre möglich, möchte sie aber nicht (ist auch ok!), nun sollen Waschmaschinen in den Keller, weigert sie sich aber...zudem Äußerungen wie, der "allgemeine Hausflur" vor Ihrer Wohnung gehöre Ihr, genauer Teil des Gartens gehört ihr, ein Kellerraum gehört ihr....etc. ) Wir fühlen uns in unserem Gestalltungsrecht als Hauseigentümer extrem eingeschränkt!
3) Besteht die Möglichkeit, dass das Wohnrecht angefochten werden kann, weil sie es defnitiv, wie o.g. seit Jahren nicht nutzt? Es ist nicht nur die Wertminderung, die uns extrem stört, wir teilen uns wie gesagt zu dritt eine Wohnung, konnten nicht mal all unsere Möbel richtig unterbringen und im unteren Teil des Hauses steht eine Wohnung quasi leer bzw. dient als Aufbewahrungsort der Sachen, für die sie bei ihrem Lebensgefährten keinen Platz hat (Möbel, je nach Jahreszeit Winter/Sommerklamotten)
4) Muss ich ihrem Lebensgefährten einen Schlüssel für unsere Haustür aushändigen? Für Ihre separate Wohnung wäre noch ok, aber ich möchte nicht, dass er hier sogesehen ein und ausgehen kann, wie er will und auch häufig ohne sie hier ist! Für hilfreiche Antworten dankbar!
Es gibt keinen Balkon in meiner Wohnung. Das Fenster ist den ganzen Tag zu, weil ich 11 Stunden aus dem Haus bin. Leider ist der Mieter unter mir den ganzen Tag zu hause, raucht stark und hat selten das Fenster auf.