Zigaretten unter 18-Rauchen, Besitz erlaubt?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Verboten sind das Rauchen in der Öffentlichkeit und die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche. Zuhause auf dem Balkon darfst du also rauchen, wenn deine Eltern dir das nicht verbieten, besitzen darfst du Zigaretten auch, verkaufen darf sie dir aber keiner :). In der Bar oder am Bahnhof darfst du nicht rauchen.

Ok, danke! aber ich darf die Zigaretten in der Bar "besitzen" bzw. bei mir haben oder?

@jonascom

ja, das darfst du.

@Jule59

OH Jule ! Wenn nur das Rauchen verboten wäre warum darf man sie dann nicht kaufen?

Merkst du was...?

@Joey55

Deutsche Gesetze halt. mariuhana darf man auch bei sich haben, aber nicht rauchen. Deswegen frage ich!

@Joey55

Joey, du darfst sie auch kaufen. Das Problem haben die Händler, die dir Tabak nicht VER-kaufen dürfen. Würde die Polizei Zeuge eines solchen Verkaufs, wäre der Verkäufer dran, nicht der Jugendliche.

@jonascom

Der Besitz von Marihuana ist verboten. Er wird innerhalb bestimmter Grenzen lediglich nicht strafrechtlich verfolgt. Das ist ein Unterschied.

Jeder Polizist würde dir die Kippen zur Gefahrenabwehr wegnehmen und deine Eltern informieren. Gesetzlich ist der Besitz jedoch nicht verboten; schließlich gibt es wirklich Kinder, die ihren Eltern die Kippen besorgen müssen.

So, danke erstmal für die Antworten, vorallem an Jule, die mich verstanden hat und auf meine Fragen gezielt geantwortet hat! Ich bin weder in der Unterschicht, noch habe ich eine schlechte Bildung. Ich bin in der Oberstufe und btw, da rauchen ziemlich viele. Das ist weder eine Ausrede, noch eine Rechtfertigung, ich möchte nur, dass auch der Letzte begreift, dass Rauchen in so ziemlich jeder sozialen Schicht (sollte man diese überhaupt differenzieren) verbreitet ist.

Es ist verboten nur hält sich kaum jemand an die Einhaltung des Gesetzes. Wer würde dir schon die Kippen auf offener Straße wegnehmen?

Unter 18 ist der Konsum und Kauf von Tabakwaren nicht erlaubt, was du hinter verschlossenen Türen machst, Interessiert da keinen.

Auch der alleinige Besitz?

Davon steht doch nichts im JuSchG oder?

@jonascom

Doch auch der Konsum und Besitz steht im JuSchG.

Wie gesagt kommt darauf wie doof du dich anstellst, musst ja nicht jedem deine Packung Zichten unter die Nase halten.

@leftrightwrong

dann zitier mir mal bitte, wo das mit dem Besitz steht. Ich habe es nicht gefunden ;)

@jonascom

''Jugendschutzgesetz 2012: Nur Volljährigen ist das öffentliche Qualmen erlaubt

In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt: Die Abgabe, der Verkauf und Weitergabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren darf Teenagern unter 18 Jahren nicht gestattet werden. Tabakwaren dürfen nur an Erwachsene abgegeben werden. Kindern und Jugendlichen ist das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet. ''

( http://eltern.t-online.de/jugendschutzgesetz-2012-rauchen-ab-wann-/id_49296564/index )