Zigaretten bei Minderjährigen

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo chdd98,

die Frage was mit Kindern und Jugendlichen passiert, die mit Zigaretten oder gar beim Rauchen erwischt werden taucht hier inzwischen fast mehrmals wöchentlich auf.

Es hält sich hier immer noch hartnäckig der Irrglaube, dass den Jugendlichen oder dessen Eltern mit einer Strafe oder mit Maßnahmen durch das Jugendamt rechnen müssen, dem ist aber nicht so.

Ich glaube jedes Kind weiß, dass Rauchen schädlich ist, dementsprechend will ich hier nicht weiter auf die moralische Seite im Bezug auf das Rauchen eingehen.

Im Bezug auf die rechtliche Seite sieht die Geschichte wie folgt aus. Es gibt nur ein einziges Gesetz in Deutschland zum Thema Jugendliche und Zigaretten bzw. das Rauchen an sich.

Der Gesetzestext lautet wie folgt:


§ 10 Jugendschutzgesetz - Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

  1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

  2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.


Liest man sich den Text genau durch sieht man erstes, dass das Verbot nur an Folgenden Orten verboten ist:

  1. in Gaststätten
  1. in Verkaufsstellen
  1. in der Öffentlichkeit

Somit bedeutet das im Umkehrschluss, dass das Rauchen an allen anderen Orten NICHT verboten ist.

Zu dem was an den drei aufgeführten Orten verboten ist, führt das Gesetz folgendes an:

  1. die Abgabe an Kinder oder Jugendliche

  2. die Gestattung des Rauchens

Es gibt aber keinen Gesetzestext, der es den Kindern und Jugendlichen selbst verbietet zu Rauchen.

Das bedeutet für die Kinder und den Jugendlichen, dass ihnen vom Gesetz nichts passieren kann, wenn sie beim Rauchen erwischt werden.

Wer hier schreibt, dass den Kindern und Jugendlichen eine Strafe oder ein Bußgeld oder irgendwelche Maßnahmen vom Jugendamt droht schreibt hier absoluten Blödsinn.

Im Bezug auf die Wegnahme der Zigaretten bin ich anderer Meinung als clemensw.

Nach welcher rechtlichen Grundlage sollte die Sicherstellung / Beschlagnahme gerechtfertigt sein, wenn es dem Jugendlichen ja nicht grundsätzlich verboten ist zu rauchen?

Ich würde die Rechtmäßigkeit einer Wegnahme jedenfalls stark anzweifeln. Ich kann mir zwar vorstellen, dass die Wegnahme in der Realität oftmals durchgeführt wird, aber nicht alle Maßnahmen die durchgeführt werden sind auch wirklich rechtmäßig.

Schöne Grüße
TheGrow

Da ein 16 jähriger keine Zigaretten erwerben darf ist die Entscheidung richtig. Dabei ist es unerheblich, ob der Junge selbst der Konsument ist oder nicht. das nennt sich Gefahrenabwehr und ist rechtlich einwandfrei.

Lies JuSchG §10:

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

Damit ist auch die Sicherstellung der Zigaretten gedeckt. Sollte der Jugendliche tatsächlich die Zigaretten für einen Erwachsenen transportieren (na, wie wahrscheinlich ist DAS denn?!?), kann der sich an die Polizei wenden und der Sicherstellung widersprechen.

chdd98 
Fragesteller
 25.04.2014, 18:34

Ab Vollendung des 15ten Lebensjahr darf man in geschlossen Gesellschaften rauchen und man muss die Zigaretten irgendwie dort hinbekommen

fungolfer  25.04.2014, 18:35
@chdd98

Jupp, nur nicht, wenn einen die Polizei damit erwischt :o)

TheGrow  25.04.2014, 18:46
@chdd98

Wo hast Du denn das Alter von 15 Jahren her?

Es gibt kein Gesetz, was es Kindern oder Jugendlichen verbietet außerhalb von:

  • Gaststätten,
  • Verkaufsstellen
  • oder sonst in der Öffentlichkeit

zu rauchen.

Kinder und Jugendliche und auch nicht deren Eltern machen sich strafbar und begehen auch keine Ordnungswidrigkeit, wenn sie Zuhause, bei Freunden, Bekannten rauchen.

Der Besitz von Zigaretten ist nicht illegal. Aber die Vermutung liegt nahe, dass ein 16jähriger, der Zigaretten bei sich trägt, sie auch rauchen würde, wenn man sie ihm lassen würde. Laut Jugendschutzgesetz darf man aber nicht Jugendlichen Zigaretten zum Rauchen überlassen. Deswegen hat der Polizist in Ausübung seines Amtes nur dem Jugendschutzgesetz Genüge getan.

Klar darf er das! Jeder Beamter darf das! Außerdem ist rauchen mit 16 eine Grauzone! Es ist nicht verboten aber auch nicht erlaubt!

fungolfer  25.04.2014, 18:36

Nein, nicht jeder Beamte. Nur Polizisten und Mitarbeiter der Ordnungsämter dürfen das ;o)