Zeugengeld Gerichtstermin - einige Fragen
Hallo,
ich bin derzeit 19 Jahre alt und habe in ein paar Tagen einen Gerichtstermin.
Dazu muss ich ca. 900km hin und zurück fahren.
Ich wollte mir ein Auto mieten, jedoch sehe ich grade diesen Satz:
" Für die Reise im eigenen oder unentgeltlich überlassenen PKW wird eine Pauschale von 0,25 € pro Kilometer zuzüglich der aus Anlass der Reise regelmäßig anfallenden Auslagen erstattet."
Bedeutet das, dass ich kein Geld bekomme wenn ich mir entgeltlich ein Auto zulege?
Was mich auch interessiert ist, wie das Gericht festellt wie viel km ich gefahren bin. Selbstverständlich fahre ich die kürzeste Route laut Navi, aber wie genau wird das denn ermittelt?
Ist die Rechnung so korrekt:
900km (hin und zurück) * 0,25€ = 225€
"Die Pauschale beträgt demnach für eine Abwesenheit ab acht Stunden 6 €, für eine Abwesenheit ab 14 Stunden 12 €"
225€ + 6€ = 231€
"Übernachtungskosten werden nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) erstattet. Nach § 7 Abs. 1 BRKG wird für Reisekosten eine Pauschale in Höhe von 20 € erstattet."
231€ + 20€ = 251€
"Soweit ein Zeuge weder Entschädigung für Verdienstausfall, noch für Nachteile bei der Haushaltsführung erhält, wird ihm ein Pauschalbetrag von 3,50 € pro Stunde für sein Zeitversäumnis erstattet, soweit nicht ersichtlich ist, dass ihm tatsächlich kein Nachteil entstanden ist."
251€ + 3,5€ * 10h = 286€
286€ - 1,55(Spritpreis)8(liter/100km)9(900 km) = 175€
- Mietwagen = ~50€
Müsste dann ja übrig bleiben, wobei 8l/100km schon viel ist, jenachdem wenn der Wagen neu ist verbraucht er wesentlich weniger.
Danke im voraus :)
2 Antworten
Bedeutet das, dass ich kein Geld bekomme wenn ich mir entgeltlich ein Auto zulege?
§ 5 JVEG geht noch weiter: "Bei der Benutzung eines Kraftfahrzeugs, das nicht zu den Fahrzeugen nach Absatz 1 oder Satz 1 zählt, werden die tatsächlich entstandenen Auslagen bis zur Höhe der in Satz 1 genannten Fahrtkosten ersetzt;"
Das bedeutet, dass du in diesem Fall maximal den Betrag bekommst, den du bei einer Fahrt mit dem eigenen PKW erhalten hättest. Aber wieso fährst du nicht mit der Bahn? Dort kannst du sogar in der ersten Klasse reisen.
Was mich auch interessiert ist, wie das Gericht festellt wie viel km ich gefahren bin. Selbstverständlich fahre ich die kürzeste Route laut Navi, aber wie genau wird das denn ermittelt?
Man schaut sich deine Angaben an und überprüft diese grob mit einem Routenprogramm. Ganz simpel. Weicht das Ergebnis des Routenplaners von deinen angesetzten Kilometern leicht ab, ist das auch nicht tragisch.
Ist die Rechnung so korrekt: 900km (hin und zurück) * 0,25€ = 225€
Ja.
"Übernachtungskosten werden nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) erstattet. Nach § 7 Abs. 1 BRKG wird für Reisekosten eine Pauschale in Höhe von 20 € erstattet."231€ + 20€ = 251€
Du machst Übernachtungskosten geltend, aber sagst gleichzeitig, dass du keine 14 Stunden abwesend bist. Das widerspricht sich. Außerdem fällt die Abwesenheitspauschale pro Tag an und du kannst auch durchaus höhere Übernachtungskosten geltend machen bzw. beantragen als diese 20 Euro, wenn sie notwendig sind.
Das bedeutet, für einen eigenen, oder unentgeltlich überlassenen Wagen, gibt es die 25 Ct. pro Kilometer.
für einen Mietwagen die echten kosten. Wie auch eine Bahnfahrkarte mit dem Preiserstattet wird.
Dann mußt Du mir das Kunststück verraten 900 Kilometer und die Verhandlungszeit in 6 Stunden zu schaffen. Vermutlich wirst Du 14 Stunden unterwegssein. Oder eben mit Übernachtung. Übernachtung mit 20,- Euro, wenn Du keine Hotelrechnung vorlegst. Sonst die Hotelrechnung.