Zeugenaussage und Führungszeugnis
Guten Morgen die Experten,
uns stellt sich gerade eine Frage:
Sagen wir Dirk wird zu einer äußerst wichtigen Zeugenaussage vor Gericht geladen. Dirk hat in diesem Fall sehr großes Wissen was die Verhandlung entscheiden könnte. Der Anwalt der Gegenseite ist aber ein Raubtier. Darf der Anwalt der Gegenseite das Führungszeugnis bzw. Einsicht ins Register von Dirk erhalten? Obwohl dieser nur als Zeuge geladen ist?
Freue mich auf Eure Antworten
2 Antworten
Da es für eine solche Auskunft aus dem Bundeszentralregister (und eine solche wäre es) keine Rechtsgrundlage gibt, ist dies nicht möglich, nein.
Das entsprechende Gesetz findest Du hier http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/index.html#BJNR002430971BJNE005419311 , allerdings keine Vorschrift, die eine solche Auskunft erlauben würde.
Danke! :)
Ja, das darf er. Das macht er auch, um Ansatzpunkte zu finden, die die Glaubwürdigkeit des Zeugen einschätzen zu können -wenn es ein guter Verteidiger ist.
Warum? Gibt es da etwa vergrabene Leichen? Wenn der Zeuge z.B vorbestraft ist wegen falscher uneidlicher Zeugenaussage oder falscher Verdächtigung ist das wichtig für den Anwalt.
Danke ;)
Ist eine allgemeine Frage. Ich hatte das das mal mit einem Kollegen diskutiert, welcher eine Vorstrafe wegen eines anderen Deliktes hat.
Darf der Anwat vor Gericht vortragen um welche Vorstrafe es sich handelt?