Zettel auf fremdes Eigentum kleben erlaubt?
Eine ziemlich durchgeknallte Nachbarin hat uns eine Art Drohbrief mit Gaffa-Tape auf unseren Anhänger geklebt.
Mal vom Inhalt abgesehen, ist das überhaupt erlaubt?
Vielen Dank im voraus
2 Antworten
Verboten ist es an sich nicht, insbesondere keine Sachbeschädigung, da die Substanz der Sache nicht tangiert wird (vgl. § 303 StGB).
Allerdings kannst du als Eigentümer es verbieten (vgl. § 904 BGB). Wenn danach diesem Verbot zuwider gehandelt wird, kannst du einen Unterlassungsanspruch geltend machen (per Anwalt z.B.).
Sachbeschädigung... könntest sie deshalb anzeigen und die Reinigung des Anhängers verlangen
Ein Aufkleber verunstaltet das Teil wo er ohne Erlaubnis des Eigentümers aufgeklebt wird
ergo beschädigt es die Sache
wo ist dein Problem?
ergo beschädigt es die Sache
Der Aufkleber ist schnell abgemacht und die Klebereste schnell abgewaschen, daher keine Sachbeschädigung. Man kann sich hier maximal den Reinigungsaufwand auf zivilrechtlichem Weg zurück holen.
Eine Verunstaltung ist keine Beschädigung. Lesen Sie mal § 303 StGB.
Weißt du was ‚gaffer-band‘ ist?
offensichtlich nicht!
also unterlasse das zurechtweisen anderer Leute!
und sobald etwas gereinigt werden muss, ist der Zustand der Sachbeschädigung erfüllt!
Weißt du was ‚gaffer-band‘ ist?
Ja nutz ich fast täglich auf der Arbeit und auch oft im Freizeitbereich. Und ich hab auch schon die Klebereste entfernt.
und sobald etwas gereinigt werden muss, ist der Zustand der Sachbeschädigung erfüllt!
Was du sicher anhand von Beispielen belegen kannst worum ich dich hiermit bitte.
Dann lies du mal Absatz 3 desselben Paragrafen
mit gaffer-band ist die Absicht bleibenden Schaden zu verursachen anzunehmen
mit gaffer-band ist die Absicht bleibenden Schaden zu verursachen anzunehmen
Ja... Ähm... Nein, niemals ;-)
Gafferband ist zwar ein starkes und stabiles Klebeband, das ist korrekt. Aber alleine die Verwendung eines solchen lässt noch keine Rückschlüsse auf die subjektive Tatseite zu.
§ 303 Abs. 1 StGB verlangt mindestens eine Beschädigung. Zwar muss dies - entgegen jemand53685 - nicht zwingend eine Substanzverletzung sein (obwohl dies wohl der häufigste Fall ist). Allerdings reicht das Festkleben einer Nachricht für eine Beschädigung keinesfalls aus. Der Anhänger kann ohne Einschränkungen weiter für seinen bestimmungsgemäßen Zweck verwendet werden. Absatz 1 ist daher (objektiv) nicht erfüllt.
§ 303 Abs. 2 StGB verlangt eine nicht nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes. Da eine Nachricht - und sei sie auch mit starkem Klebeband befestigt - nicht dauerhaft ist, ist auch Absatz 2 nicht erfüllt.
Der Absatz 3 erlaubt lediglich den Versuch für die Absätze 1 und 2. Es ist hier aber nicht ersichtlich, dass die Nachbarin den Anhänger beschädigen oder verunstalten wollte. Rückschlüsse aus der Verwendung des Tapes auf die Beschädigungsabsicht zu ziehen, bedarf einiger Kreativität und ist theoretisch wie praktisch in Hohem Maße angreifbar und wenig überzeugend.
Wenn Sie keine Ahnung haben, schreiben Sie bitte keine Antwort. Danke.