Zerstörung von Eigentum durch Freundin, wie sieht hier die Rechtslage aus?

11 Antworten

Ihre Versicherung wird da nichts zahlen, da sie den Schaden vorsätzlich verursacht hat. Das ist Sachbeschädigung und Du kannst  Dir von ihr den Pc bzw. die Kosten ersetzen lassen, notfalls mit einer Klage (Zivilrecht)

Fiktiv? Das geschieht alle Tage irgendwo auf der Welt! :))

Klar, das glaub ich sofort, ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass mich dieser Fall nicht betrifft.

Genau für diesen Fall gibt es in der Privathaftpflichtversicherung den (kostenpflichtigen) Zusatz, nach dem die eigene Haftpflichtvers. einspringt, sofern der Schädiger zahlungsunfähig ist und man alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um an sein Geld zu kommen. Das heißt so ähnlich wie Ausfallversicherung, m.W. Bei Online-Anträgen setzt man einfach ein Häkchen an die entsprechende Frage.

Ob diese Möglichkeit auch den Klageweg und erfolglose Versuche, das Geld einzutreiben, umfasst, müsste man aus den jeweiligen AGB der Versicherungen entnehmen.

Für diese Option muss man sich aber schon beim Antrag bzw. zu  Versicherungsbeginn entscheiden.          

mutwillige Zerstörung, die Haftpflicht ist da raus

@peterobm

Ja klar, die Haftpflicht der Freundin. Aber die des Geschädigten würde ja bei dem Zusatz Ausfallversicherung greifen, oder nicht?

Natürlich erst nach der ganzen Ochsentour, bis feststeht, dass sie zahlungsunfähig ist. Das muss man auch erstmal wollen.

@peterobm

Ganz nebenbei…


Die Forderungs-Ausfalldeckung leistet auch bei VORSATZ !

Leisten würde die PHV trotzdem nicht, da Verursacher und
Schädiger einen Haushalt bilden




@MoechteAWissen

@MoechteAWissen

Leisten würde die PHV trotzdem nicht, da Verursacher und
Schädiger einen Haushalt bilden

wo steht das denn, dass die beiden einen Haushalt bilden?

@konstanze85

Steht nirgends! Habe ich aus dem Kontext abgeleitet.

Es gibt nichts aus der Frage aus dem sich schließen lässt, dass die Freundin zahlungsunfähig ist, oder dass der Fragesteller die Forderungsausfalldeckung in seiner HPV mitversichert hat.

Natürlich aber korrekt, obwohl es da meist eine Summenbegrenzung gibt.

@kevin1905

Und es gibt auch häufig eine Mindestsumme, ab der die Forderungsausfalldeckung überhaupt greift... bei uns sind das 500 Euro.

es gibt den Tatbestand der Sachbeschädigung, das ist klar geregelt. Anzeige erstellen, bzw. über den Privatweg Anwalt

Wie sieht hier die Rechtslage aus?

Das ist eine Sachbeschädigung (§ 303 StGB), die man anzeigen kann. Nebst dessen hat die Freundin den Schaden zu ersetzen (§ 823 BGB).

Wenn sie dies nicht freiwillig tut, muss der Geschädigte den Weg über das gerichtliche Mahnverfahren gehen oder die Dame verklagen.