Zeitraum der Nebenkostenabrechnung (vermietete Wohnung) in Verbindung mit Steuererklärung?
Hallo zusammen,
die Nebenkostenabrechnung meiner vermieteten Wohnung enthält Beträge vom 01.11.13 bis 31.10.14. Nun möchte ich gerne meine Steuererklärung für 2014 machen. Was gebe ich dann in der Steuererklärung an? Ich weiß ja gar nicht, was in 2013 und in 2014 angefallen ist. Auch fehlt mir der Rest von 2014. Kann leider nicht auf 2013 zurückgreifen, da damals die Erklärung von einem Steuerberater gemacht wurde (Ausdruck ist da, aber extrem kurz) und dies sowieso das Jahr des Erwerbs war...
Danke!
2 Antworten
Für die Steuer ist das ganz einfach. Du kannst das angeben, was Du in einem Kalenderjahr an Ausgaben hattest und musst das angeben, was Du im gleichen Zeitraum an Einnahmen hattest.
Abrechnung der Hausverwaltung:
Du hast 12 monatliche Zahlungen für Hausgeld und eine Jahresabrechnung mit einem positiven oder negativen Saldo, den Du zur Summe der Vorauszahlungen hinzu addieren oder abziehen musst. Je nach dem. Der Zeitraum der Abrechnung spielt dann keine Rolle.
Abrechnung mit dem Mieter:
Du musst sowieso alles angeben, was Dir der Mieter bezahlt hat. Also nicht nur Kaltmiete, sondern auch alle sonstigen Beträge. Du gibst 12x die Warmmiete an und evt. Sonderzahlungen und addierst dazu die Nachzahlung für 2013 oder subtrahierst die Rückzahlung, falls es eine gegeben hat.
Auch hier spielt der Zeitraum der Jahresabrechnung gegenüber dem Mieter keine Rolle.
... aber eine Mieterabrechnung hat doch mit der Steuer nichts am Hut, wer sagt denn so etwas?
... und wo bitte werden die Zeiträume der Nebenkostenabrechnungen in die Erklärung eingestellt? Da hast Du bestimmt etwas verwechelt, denn finanziell eingestellt werden die Kosten und Lasten und die Mieteinnahmen.
In der Nebenkostenabrechnung sind Positionen wie Hauswart, Gartenpflege usw. enthalten. Diese können als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Von jedem Mieter.
... und was bitte hat das mit der Frage und der Steuererklärung eines Vermieters am Hut?
Bei einem Vermieter schon und dass es sich um einen Vermieter handelt, geht eindeutig aus der Frage hervor.